Kein Paktieren mit der AfD!
3. Juni 2021
Geldstrafe gegen Berliner VVN-BdA-Aktivisten wegen »Nötigung« verhängt
»Das war es mir wert, Antifaschismus ist nicht umsonst«, kommentierte der Geschäftsführer der Berliner VVN-BdA, Markus Tervooren, Ende März seine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen durch das Berliner Amtsgericht. Der juristische Streit um die verhinderte Teilnahme von Abgeordneten der AfD am stillen Gedenken für die Opfer des Nationalsozialismus im Jahr 2019 im Berliner Bezirk Marzahn-Hellersdorf ist damit allerdings noch nicht zu Ende. Sowohl der Beschuldigte als auch die Staatsanwaltschaft sind in Revision gegangen. Und auch die politische Debatte geht weiter. Pandemiebedingt trat sie nach einer Eskalation im Jahr 2020, bei der die Polizei mit Hunden gegen protestierende Antifaschistinnen vorging, in diesem Jahr etwas in den Hintergrund, doch die Auseinandersetzung darum, ob es sich bei der AfD um eine »ganz normale Partei« handelt und wie mit politischen Provokationen ihrer Vertreter*innen umzugehen ist, muss offengehalten werden. Die Richterin am Berliner Amtsgericht hatte jedenfalls kein Problem damit, das Recht auf politische Meinungsfreiheit der klagenden AfD-Funktionäre über die Würde von Opfern des Faschismus zu stellen. Mit dieser Haltung steht sie nicht allein in diesem Land.
Die Gefahr, die von einer solchen Akzeptanz der AfD als »normaler« Partei im politischen Spektrum der Bundesrepublik ausgeht, ist nicht zu unterschätzen. Nicht nur in Berlin-Marzahn, sondern quer durch die Republik, macht die AfD rassistische, menschenverachtende und antidemokratische Positionen salonfähig und behindert und kriminalisiert alternative, antirassistische und antifaschistische Initiativen. Dem entgegenzutreten ist alternativlos, Wahlen allein reichen dafür nicht.