Rechtsterror bleibt unbestraft
9. März 2023
Urteile im Neukölln-Komplex
Im Prozess gegen die Hauptverdächtigen der rechten Terrorserie in Berlin-Neukölln sind Urteile gegen die Neonazis Sebastian Thom und Tilo Paulenz gefallen. Beide wurden freigesprochen zu den Brandanschlägen. Nachgewiesen werden konnten Thom lediglich die Verwendung verfassungswidriger Symbole und Morddrohungen an Hauswänden von Antifaschist*innen. Diese auch nur deswegen, weil ein Antifaschist von den Behörden überwacht wurde. Ein Rechter wird verurteilt, weil ein Linker überwacht wird. Das Gericht hat alle Indizien, die auf ein rechtes Netzwerk hindeuten, ignoriert und sich auf zwei Einzeltäter konzentriert. Alle Beweisanträge meiner Anwältin, insbesondere zu den Erkenntnissen des Verfassungsschutzes, wurden abgelehnt.
Soweit nicht überraschend und doch enttäuschend. Von Beginn an war die Arbeit der sogenannten Sicherheitsbehörden und der Justiz ein Skandal, ganz besonders auch in Bezug auf den Brandanschlag auf mich und meine Familie im Februar 2018, den wir nur durch Glück überlebt haben. Jahre später wurde deutlich, dass es nicht nur Hinweise auf die Anschlagspläne gab, sondern dass die Verdächtigen sogar observiert wurden. Es wurde auch bekannt, dass ein LKA-Beamter eine persönliche Beziehung zu Thom (heute beim »III.Weg«) pflegte und dass sich der verantwortliche Staatsanwalt Matthias Fenner als AfD-Sympathisant zu erkennen gab. Beim Prozess selbst wollte mich die vorsitzende Richterin schließlich zunächst nicht als Nebenkläger zulassen, weil sie meine persönliche Betroffenheit in Frage stellte.
Das alles hält mich nicht von meinem antifaschistischen Engagement ab. Trotzdem ist der Umgang mit mir symptomatisch für den Umgang mit Opfern rechten Terrors in der BRD. Einmal mehr wird klar: Antifaschismus bleibt Handarbeit von unten, auf den Staat dürfen und können wir uns nicht im Kampf gegen rechts verlassen.