Status quo der Erinnerung

2. Januar 2026

Offene Fragen zum neuen Gedenkstättenkonzept. Von Maxi Schneider und Ulrich Schneider

Im November 2025 wurde das neue Gedenkstättenkonzept aus dem Hause Wolfram Weimer (parteilos) – dem aktuellen Beauftragen der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) – vorgestellt. Weimer ist als rechtskonservativer Hardliner bekannt, die CDU/CSU hatte im letzten Wahlkampf erinnerungspolitische Positionen von vorgestern vertreten und am 8. Mai 2025 im Bundestag exemplarisch vorgeführt, wie eine revisionistische Täter-Opfer-Umkehr aussieht. Die Befürchtungen waren entsprechend groß. Trotzdem blieb die große öffentliche Debatte – anders als bei den früheren Konzeptionen 1999 und 2008 – aus. Aus Sicht der Gedenkstätten kam es offenbar nicht so schlimm wie befürchtet, gleichzeitig ist gesamtgesellschaftlich ein Gewöhnungseffekt gegenüber geschichtspolitischen Setzungen eingetreten, während durch das Wegfallen der Stimmen politisch aktiver Überlebender des NS-Regimes unsere Lobby schwächer wurde.

Kurz zusammengefasst: Das vorliegende Papier bestätigt im Großen und Ganzen den Status quo. Es ist keine Neukonzeption, sondern beschreibt über weite Strecken das bestehende System der Bundesförderung plus Digitalisierungsvorhaben sowie das Bekenntnis, die Gedenkstätten in ihrer jetzigen Form erhalten zu wollen. Es gibt zahlreiche Leerstellen und vage Absichtserklärungen, die im Unklaren lassen, was wir – respektive die Gedenkstätten – sich am Ende davon kaufen können. Das war nicht anders zu erwarten, und dennoch bildet dieses Konzept die finanzielle – und dem Anspruch nach auch die politische – Grundlage großer Teile der Gedenkstättenlandschaft in Deutschland.

Wie kam es zur Konzeption?

1999 wurde das erste Gedenkstättenkonzept verabschiedet. Dass es dazu kam, lag nicht in erster Linie daran, dass den politisch Verantwortlichen 54 Jahre nach der Befreiung vom Faschismus plötzlich klar wurde, wie wichtig die Aufarbeitung der Geschichte und das Gedenken an die Opfer ist, sondern war letztlich eine Konsequenz des Endes der DDR und des Zusammenschlusses beider deutscher Staaten.

Nach dem Ende der DDR und dem Zusammenschluss beider deutscher Staaten stellte sich Anfang der 1990er-Jahre die Frage, was mit den in der DDR errichteten Nationalen Mahn- und Gedenkstätten Buchenwald, Ravensbrück und Sachsenhausen geschehen sollte. Die ehemaligen Konzentrationslager standen plötzlich auch wegen ihrer Nachnutzung als alliierte Internierungslager (»Speziallager«) für verhaftete Nationalsozialisten im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses – ein Thema, das für Gedenkstätten in der alten BRD nie diskutiert wurde. Zugleich gab es laute Stimmen, die die Einrichtung von Gedenkstätten zur Erinnerung an Opfer des DDR-Repressionsapparats forderten. So war es schließlich die neu eingerichtete Enquete-Kommission zur »Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozess der Deutschen Einheit«, die 1998 jene Empfehlungen zur Förderung von Gedenkstätten vorlegte, auf denen die Gedenkstättenkonzeption bis heute beruht.

Der Fokus lag also zunächst nicht auf der Erinnerung an die NS-Zeit. Im Gegenteil: Die Förderung des NS-Gedenkstätten wurde nur über den Umweg der Aufarbeitung des DDR-Unrechts möglich und war von Anfang an dieses gekoppelt. Doch dadurch wurde das Thema Gedenken und Erinnerungskultur breit diskutiert.

Eine bloße Abwicklung der KZ-Gedenkstätten kam – schon allein aufgrund des zu erwartenden Aufschreis im Ausland, das nach 1990 mit wachsamen Augen auf das wiedervereinte Deutschland blickte – nicht in Frage. Zudem entstand die erste Gedenkstättenkonzeption auch deshalb, weil sich die östlichen Bundesländer mit der dauerhaften Finanzierung und Unterhaltung der großen DDR-Gedenkstätten überfordert sahen. Sie forderten aus dem Bundesetat entsprechende Mittel, ohne dass die Bundesregierung in die föderale Zuständigkeit für Kulturaufgaben eingriff. Nachdem dies in der ersten Konzeption für die östlichen Bundesländer geregelt wurde, forderten im nächsten Schritt überregional bedeutende Einrichtungen in der alten BRD, wie die Gedenkstätten Dachau und Bergen-Belsen, ebenfalls Bundesmittel. In diesem Rahmen sah der damalige Staatssekretär Michael Naumann die Chance, zum Kulturstaatsminister aufzusteigen und eigene Richtlinien für die Mittelvergabe zu erlassen.

Bei aller Kritik am Gedenkstättenkonzept ist es bis heute die institutionelle Basis, auf der die Gedenkstätten zu einem gewichtigen Faktor in der deutschen Erinnerungskultur wurden. Trotz politischer Schieflagen und auch wenn die Mittel nie ausreichten, um der Fülle und Komplexität der Aufgaben gerecht zu werden, ist das eine Errungenschaft, hinter die wir nicht mehr zurückfallen dürfen.

Von Anfang an totalitarismusdoktrinär

Aufgrund des Entstehungskontextes bestand von Anfang an die Gefahr, dass der Faschismus durch die Gleichsetzung mit dem DDR-Sozialismus verharmlost werden könnte. Die berechtigte Sorge war und ist, dass der spezifische Charakter des Nationalsozialismus, das Verständnis für seine strukturellen und ideologischen Grundlagen sowie die Monstrosität seiner Verbrechen, in einem unterkomplexen Vergleich verschwindet, der besagt: Zwei Diktaturen, beide schlimm, Ende der Debatte.

Die Bundesrepublik bekannte sich im Gegensatz zur DDR bis zur Wende staatlicherseits kaum zu ihrer Verantwortung in Sachen Erinnerung an den deutschen Faschismus. Im Gegenteil: Sie behinderte Gedenkinitiativen eher als sie zu fördern. Daher kam die Befürchtung, dass die Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit nun dazu genutzt werden könnte, das Gedenken an die Opfer des Naziregimes weiter zu verdrängen.

Es folgte Anfang der 1990er-Jahre eine gesellschaftliche Debatte, in die sich auch die VVN-BdA und die Lagergemeinschaften als Interessenverbände der KZ-Häftlinge und NS-Verfolgten aktiv einbrachten.

Ehemalige Häftlinge auf dem Weg zur Gedenkkundgebung zum »Tag der Opfer des Faschismus« am 14. September 1947 in Berlin. Foto: Archiv der Berliner VVN-BdA

Ehemalige Häftlinge auf dem Weg zur Gedenkkundgebung zum »Tag der Opfer des Faschismus« am 14. September 1947 in Berlin. Foto: Archiv der Berliner VVN-BdA

Selbst auf internationaler Ebene meldeten sich Verfolgtenverbände zu Wort und erreichten eine entsprechende Erklärung des EU-Parlamentes. Um den Konflikt zu befrieden, Opferkonkurrenzen zu vermeiden und die Unterschiede der verschiedenen Regime zu betonen, wurde schließlich die sogenannte Faulenbach-Formel als politischer Kompromiss durchgesetzt, die sich auch in dem nun vorliegenden Papier in leicht abgewandelter Form wiederfindet. Sie lautete: »Die NS-Verbrechen dürfen nicht mit Hinweis auf das Nachkriegsunrecht relativiert, dieses Unrecht darf aber auch nicht angesichts der NS-Verbrechen bagatellisiert werden.« Einer plumpen Gleichsetzung des NS-Regimes mit der DDR konnte so vorgebeugt werden. Doch die geschichtspolitische Setzung, dass beide Themenbereiche in der Gedenkstättenkonzeption parallelisiert werden, und damit auch die Gefahr der Relativierung und Entpolitisierung der NS-Verbrechen, blieben bestehen. Seitdem steht die staatlich geförderte deutsche Gedenkpolitik unter den Vorgaben der Totalitarismusdoktrin.

Bis in die 2000er-Jahre gelang es insbesondere Überlebenden aus dem Ausland und ihren Verbänden die schlimmsten Auswüchse der Gleichsetzung von Faschismus und Kommunismus zu verhindern, aber mit den Beschlüssen des Europäischen Parlaments zum 23. August als »Gedenktag an die Opfer aller totalitären und autoritären Regime« und der skandalösen Erklärung vom September 2019 sind auf internationaler Ebene alle Hemmungen gefallen.

Hierzulande versuchten insbesondere CDU und CSU immer wieder, an nötigen historischen Differenzierungen zu rütteln und das Leid der Naziopfer durch die Gleichsetzung mit den Opfern des DDR-Repression- und Grenzregimes sowie mit jenen Deutschen, die durch alliierte Bomben umkamen oder am Ende des Zweiten Weltkriegs aus ihren Siedlungsgebieten umgesiedelt wurden, zu relativieren. Insofern ist es beruhigend, dass im jetzigen Konzept klar und deutlich zu lesen ist, »den fundamentalen Unterschieden zwischen der NS-Terrorherrschaft und dem Unrecht in der SED-Diktatur (…) ist unverändert Rechnung zu tragen«. Angesichts des letzten Wahlprogramms der CDU/CSU, in dem wieder unterschiedslos von »den beiden deutschen Diktaturen« die Rede war, ohne dass der Nationalsozialismus überhaupt erwähnt wurde, zeigt sich darin, dass es dennoch geschichtspolitische Errungenschaften gibt, hinter die auch ein rechtskonservativer Staatsminister Weimer nicht zurück gehen kann. Die grundsätzliche Schieflage wird dadurch aber nicht aufgehoben. Die Totalitarismusdoktrin bildet dennoch weiterhin das ideologische Fundament der Gedenkstättenkonzeption.

Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass das Papier für die DDR-Geschichtspolitik, die immerhin anders als in der BRD, große institutionalisierte Gedenkstätten hervorgebracht hat, nur Negatives zu sagen hat. So wird der DDR der Aufbau der »Nationalen Mahn- und Gedenkstätten« als bloße »Instrumentalisierung« im Sinne eines »staatlich verordneten Antifaschismus« und die Vernachlässigung jüdischer Opfer vorgeworfen, was weder bezogen auf die wissenschaftliche Aufarbeitung noch auf die Publizistik stimmt. Gleichzeitig ist es nach wie vor so, dass die Aufarbeitung der DDR-Geschichte durch den totalitarismusdoktrinären Zugang auf die Diktaturerfahrung verengt bleibt.

Auf der anderen Seite heißt es zur BRD-Gedenkkultur recht »blumig«, man habe sich im Westen nur durch die Initiative der Überlebenden und auch dann »nur zögerlich und meist erst durch den Druck der Besatzungsmächte« an der Erinnerung an die Opfer beteiligt. Zudem habe man den Mord an den europäischen Jüdinnen und Juden zunächst mit dem Begriff der »Kriegsopfer« verschleiert. Anerkannt wird, dass viele Opfergruppen vom Gedenken ausgeschlossen blieben. Das ist richtig und gleichzeitig ein Euphemismus. Die VVN – also die Organisation der Verfolgten und ihre Mitglieder – wurde über Jahrzehnte politisch verfolgt, Bemühungen um würdiges Gedenken aktiv bekämpft. Grund dafür war nicht zuletzt der grassierende Antikommunismus der frühen Bundesrepublik, den CDU/CSU nie abgelegt haben.

Verpasste Chance: Weiterhin kein Gedenken an die Opfer kolonialer Verbrechen

Schon die vorherige Bundesregierung plante eine Überarbeitung des bestehenden Gedenkstättenkonzeptes. Die damalige Kulturstaatsministerin Claudia Roth legte Anfang 2024 einen Referentenentwurf vor, der tatsächlich etwas Neues enthielt – nämlich die Erweiterung der Perspektive auf die Kolonialverbrechen als Teil der gemeinsam zu verantwortenden Geschichte. Dieses Vorhaben stieß auf deutlichen Widerspruch nicht nur der CDU/CSU-Opposition, sondern auch der großen Gedenkstätten, die befürchteten, dass mit der Übernahme weiterer Aufgabenfelder ihre Mittel deutlich eingeschränkt werden würden. Das Konzept wurde als unausgegoren kritisiert. Bemängelt wurde vor allem, dass der Fokus auf die Gedenkstätten aufgegeben werde, indem man versuche, alles einzugemeinden, was irgendwie mit Erinnerungskultur zu tun habe. Es dauerte nur wenige Tage, bis der Referentenentwurf zurückgezogen wurde. Bis zum Herbst 2024 folgte dann tatsächlich eine Überarbeitung im Austausch mit wesentlichen Akteure. Man war auf einem guten Weg, die Einbeziehung der kolonialen Verbrechen schien machbar und sollte umgesetzt werden. Doch das Ende der Ampel-Regierung bedeutete auch das Ende der Planungen aus dem Hause Roth.

Demonstration ehemaliger Häftlinge der KZ Buchenwald, Sachsenhausen, Ravensbrück und Auschwitz am 19. April 1999 vor dem Reichstag in Berlin mit der Forderung nach einer Bundesstiftung für die Entschädigung aller Zwangsarbeiter. Foto: Archiv der VVN-BdA, abgedruckt in »60 Jahre Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes. Lesebuch zu Geschichte und Gegenwart der VVN«, Berlin 2007, S. 68.

Demonstration ehemaliger Häftlinge der KZ Buchenwald, Sachsenhausen, Ravensbrück und Auschwitz am 19. April 1999 vor dem Reichstag in Berlin mit der Forderung nach einer Bundesstiftung für die Entschädigung aller Zwangsarbeiter. Foto: Archiv der VVN-BdA, abgedruckt in »60 Jahre Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes. Lesebuch zu Geschichte und Gegenwart der VVN«, Berlin 2007, S. 68.

Der designierte Kulturstaatsminister Wolfram Weimer kündigte unmittelbar nach der Regierungsbildung an, ein komplett neues Papier vorzulegen. Er ließ sich dazu vom Deutschlandfunk interviewen, wo er ganz am Schluss eines halbstündigen Gesprächs – quasi en passant – das Roth-Konzept abwatschte. Man habe dort – so seine Behauptung – die Thematik der Shoah relativiert und mit anderen Geschichtsthemen, etwa dem deutschen Kolonialismus, vermengt. Weimer betonte, er werde zu einer »klaren Haltung« zurückkehren, was die deutsche Erinnerungskultur betreffe. Es gehöre zur »Integrität unserer Republik«, dass der Holocaust in seiner Singularität gesehen werde. Im Ergebnis beschloss Mitte November 2025 auf Vorlage von Weimer das Bundeskabinett ein knapp 50-seitiges Papier unter dem Titel: »Konzeption des Bundes für die Gedenkstätten zur Aufarbeitung der NS-Terrorherrschaft und der SED-Diktatur«.

Dass das koloniale Unrecht im nun vorliegenden Konzept, wie angekündigt, fehlt, ist ein Rückschritt, sowohl hinter den Stand der gesellschaftlichen Debatte als auch der fachlichen Auseinandersetzung. »Kern der deutschen Erinnerungskultur«, so heißt es in der Gedenkstättenkonzeption, »ist die Auseinandersetzung mit dem Zivilisationsbruch der Shoa. Die Shoa, das Verbrechen der millionenfachen Ermordung der Juden durch Giftgas und bei Massenerschießungen nicht zu vergessen und daran zu erinnern, ist Teil der deutschen Staatsräson. Die Shoa in ihrer Singularität mahnt, energisch gegen jede Form von Antisemitismus einzutreten.«

So begrüßenswert das Bekenntnis zur Präzedenzlosigkeit des antisemitischen Massenmordens durch die Nazis ist: Es operiert mit Begriffen und Definitionen, die unter Historiker*innen aus guten Gründen umstritten sind, und reagiert auf eine komplexe fachliche Debatte mit politischen Vorgaben, die dem Postulat »Gedenkstätten vor politischen Einflussnahmen zu schützen und ihre Unabhängigkeit zu sichern« entgegenstehen. Die erneute Festlegung auf die Arbeitsdefinition von Antisemitismus der IHRA inklusive der Betonung, dass »auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein [kann]«, fördert eher die Instrumentalisierung des Gedenkens in aktuellen politischen Auseinandersetzungen als dass es sie verhindert.

Während sich die fachwissenschaftliche Debatte weiterentwickelt und ausdifferenziert hat, kam es gleichzeitig auf staatlicher Seite zu einer Verengung auf die »Staatsräson«. Hier ist ein Gap entstanden, den die Politik nicht einfach per Dekret auflösen kann und darf. Unter Historiker*innen ist trotz der Kontroversen, die sich um diese Thematik spinnen, weitgehend unumstritten, dass Kolonialismus und Nationalsozialismus – anders als das NS-Regime und die DDR – sehr wohl in vielerlei Hinsicht in Beziehung zueinander stehen und dieses Verhältnis hinsichtlich seiner Brüche und Kontinuitäten untersucht werden muss.

Würde man, wie von Seiten der KZ-Gedenkstätten vielfach gefordert, den Fokus mehr in Richtung der Mechanismen von Exklusion und Inklusion lenken, wäre man eher in der Lage, ideologische Verwandtschaften zu erkennen und zu benennen – ganz ohne relativierende Gleichsetzungen. Eine solche Perspektive könnte auch Einsichten über den Aufstieg extrem rechter Haltungen und Akteure heute eröffnen, indem sie über die Wirkmächtigkeit faschistischer Ideologie und strukturelle Kontinuitäten über verschiedene Zeitschichten hinweg aufklären würde. Diese Möglichkeit, Lehren aus der Geschichte zu ziehen, bleibt verstellt, wenn man Regime weitestgehend apolitisch und inhaltlich entleert nur danach befragt, ob es sich um Diktaturen im engeren Sinne handelte (NS, DDR) oder nicht (BRD, Kaiserreich).

Es mag auch dem Hause Weimer klar sein, dass man nicht einerseits auf der Singularität der Shoah bestehen und gleichzeitig den NS-Staat mit der DDR gleichsetzen kann. Auch hierin mag das Bekenntnis zur Unterschiedlichkeit der Regime begründet sein. Es hinterlässt einen faden Beigeschmack und ist sicherlich kein Zufall, dass die konservative Seite das Singularitätsargument, welches sie so lange und so unerbittlich bekämpft hat, in dem Moment ins Feld führt, in dem sie es instrumentalisieren kann, um die Aufarbeitung der kolonialen Verbrechen, die von Deutschland ausgingen, abzuwehren.

Leerstellen und Schieflagen

Gemäß Grundgesetz liegt die Hoheit über Kulturaufgaben und damit auch für Gedenkstätten bei den Ländern. Der Bund kann jedoch sowohl institutionell als auch projektgebunden kofinanzieren. In der Regel müssen mindesten 50 Prozent des Geldes von den Ländern kommen oder aus Eigen- und Drittmitteln bereitgestellt werden. Nur in Ausnahmefällen werden Einrichtungen mehrheitlich oder ausschließlich durch den Bund finanziert.

Kriterien für eine anteilige Bundesförderung waren und sind weiterhin der nationale oder internationale Stellenwert des Ortes, das Vorhandensein historischer baulicher Strukturen oder Geländeformationen, die Exemplarität des Ortes, die wissenschaftliche Fundierung der historischen Wissensvermittlung sowie die Kooperation zwischen verschiedenen Einrichtungen.

Die nun vorliegende Konzeption ist deutlich umfangreicher als ihre Vorgänger 1999 und 2008. Das mag zum einen der gewachsenen Gedenkstättenlandschaft geschuldet sein. Es liegt aber vor allem daran, dass dieses Konzept neben den Hard Facts – Wer wird gefördert? Wie sind die Richtlinien? – von deutlich mehr Prosa begleitet wird.

Einweihung der Nationalen Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück, 12. September 1959: Kranzniederlegung an der Skulptur »Die Tagende«. Foto: Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück, Foto-Nr. 3885. Fotograf: Sepp Karras

Einweihung der Nationalen Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück, 12. September 1959: Kranzniederlegung an der Skulptur »Die Tagende«. Foto: Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück, Foto-Nr. 3885. Fotograf: Sepp Karras

Ausführlich beschreibt das Konzept den Zustand deutscher Erinnerungskultur aus Sicht des BKM und formuliert politische Leitlinien. Es wird eine Bilanz der Gedenkstättenarbeit gezogen, Wesen und Aufgaben der Gedenkstätten werden definiert, bürgerschaftliches Engagement gewürdigt, die Wichtigkeit der Vernetzung betont und die Kriterien der Bundesförderung umrissen. Zentrale Herausforderungen seien der Erhalt der historischen Orte, die Funktion der Gedenkstätten als Lern- und Bildungsorte, die Vermittlungsarbeit in der Migrationsgesellschaft – erfreulicherweise ohne rassistische Instrumentalisierungen –, die Förderung anwendungsbezogener Forschung, der Umgang mit Angriffen auf Gedenkstätten sowie die Digitalisierung.

Erst ab Seite 22 geht es um die tatsächliche bisherige und zukünftige Förderpraxis. Verglichen mit seinen deutlich knapper gehaltenen Vorgängern, bleibt dieser Abschnitt jedoch reichlich unkonkret. Zunächst geht es um die institutionelle, also dauerhafte, Förderung.

Als erstes werden die großen KZ-Gedenkstätten genannt. Daran anschließend findet sich eine Aufzählung der zu berücksichtigenden Opfergruppen, denen jeweils die passenden geförderten Einrichtungen zugeordnet werden, sowie eine Liste weiterer Institutionen – mehrheitlich Archive –, die sich hier nicht einordnen lassen. Es folgt der Part zur »Bundesförderung der Aufarbeitung der kommunistischen Diktatur und des SED-Unrechts in SBZ und DDR« nach dem gleichen Schema, bevor sich das Papier der Projektförderung und Entwicklungspotenzialen in beiden Bereichen zuwendet.

Für die Projektförderung werden analog zu den identifizierten Herausforderungen als zentrale Förderfelder bestimmt: der Erhalt historischer Orte, die Digitalisierung sowie Vermittlung und anwendungsbasierte Forschung. Die Förderkriterien werden um den Aspekt der Nachhaltigkeit ergänzt. Ein Expert*innen-Gremium soll die Projektförderung beratend begleiten. Die Entscheidung trifft aber letztlich der BKM – also derzeit Wolfram Weimer.

In einem abschließenden Kapitel zu Entwicklungspotenzialen werden noch nicht realisierte Projekte genannt. Im Abschnitt zur NS-Erinnerung finden sich hier das geplante Dokumentationszentrum Zweiter Weltkrieg und deutsche Besatzung in Europa, das Deutsch-Polnische Haus sowie die Topographie des Terrors, deren Gedenkstättenreferat als Knotenpunkt der Gedenkstättenlandschaft gestärkt werden soll. Für die DDR-Thematik nennt das Papier an dieser Stelle das Denkmal zur Mahnung und Erinnerung an die Opfer der kommunistischen Diktatur in Deutschland, für dessen Errichtung im aktuellen Haushalt fünf Millionen Euro eingestellt sind, sowie die angestrebte Förderung des von der Robert-Havemann-Gesellschaft gepushten »Forums Opposition und Widerstand 1945–1990«.

Das Konzept liest sich über weiter Strecken regelrecht »woke«. Das Haus Weimer hat offenbar gängige Sprachregelungen verinnerlicht und ist in dieser Hinsicht auf der Höhe der Zeit. Das ist für sich genommen etwas Gutes. Es sagt aber noch nichts über den Inhalt aus.

Deutlich wird das beim Abschnitt über »Politisch Verfolgte und Widerstand«. Die einzigen Einrichtungen, die Teil der Bundesförderung sind und explizit dieser Opfergruppe zugeordnet werden, sind die Gedenkstätte Deutscher Widerstand (GdW), die Gedenkstätte Stille Helden und das Museum Blindenwerkstatt Otto Weidt in Berlin. Alle drei Einrichtungen leisten wichtige Arbeit. GdW und Gedenkstätte Stille Helden befinden sich jedoch beide im Bendlerblock – dem ehemaligen Hauptquartier der Obersten Heeresleitung der Wehrmacht, wo heute noch die Bundeswehr ansässig ist. Auch deshalb hat die GdW einen starken Fokus auf den militärischen Widerstand rund um Stauffenberg, während die Gedenkstätte Stille Helden an Menschen erinnert, die aus unterschiedlichen Beweggründen Verfolgten zur Seite standen. In diesem Abschnitt offenbart sich besonders krass wie apolitisch das Konzept daherkommt – trotz aller schönen Worte.

Der organisierte antifaschistische Widerstand bleibt völlig unterbelichtet, und die Gründe für politische Verfolgung bleiben unklar. Dass gerade unter den ersten Opfern der Nazis die überwiegende Mehrzahl Menschen waren, die aus kommunistischer, sozialistischer, sozialdemokratischer oder gewerkschaftlicher Grundüberzeugung handelten, wird nicht benannt. Ihr Widerstand und Überlebenskampf bleiben in der deutschen Erinnerungslandschaft weiterhin weitgehend unberücksichtigt.

Auch das Thema sowjetische Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter kommt nach wie vor zu kurz. Es wird zwar im Kontext von Bergen-Belsen erwähnt. Aber für Stukenbrock und Halbe will man auch weiterhin nicht zuständig sein. Mit dieser Festlegung stehen die Planungen der nordrhein-westfälischen Landesregierung zum Ausbau der Gedenkstätte in Stukenbrock zur Disposition, denn ohne erhebliche Mittel auch der Bundesebene dürften einige der Vorstellungen nur schwer umsetzbar sein. Hier wäre es eine lohnende Aufgabe für unsere Landesvereinigung, gemeinsam mit »Blumen für Stukenbrock« und anderen gesellschaftlichen Kräften Einfluss auf die weitere Entwicklung zu nehmen.

Zum Umgang mit den Gedenkorten der sowjetischen Befreier*innen heißt es im Konzept, man habe sich per Vertrag verpflichtet, »die sowjetischen Denkmale und Kriegsgräber in Deutschland zu erhalten und zu pflegen. Die Sowjetischen Ehrenmale in Berlin (…) zum Gedenken an die bei der Befreiung Deutschlands vom Nationalsozialismus gefallenen Angehörigen der Roten Armee sind Ausdruck einer vielgestaltigen Erinnerungslandschaft.« Diese Feststellung erfolgt eher widerstrebend mit Verweis auf internationale Verpflichtungen im Zuge des Einigungsprozesses. Sie ist dennoch wichtig, wird sie doch seit dem russischen Angriff auf die Ukraine immer wieder in Frage gestellt.

Wie sich die totalitarismusdoktrinäre Schieflage praktisch ausdrückt, zeigt sich besonders in Sachsen. Es spricht Bände, dass die Stiftung Sächsische Gedenkstätten im Konzept im Abschnitt zur »Aufarbeitung der kommunistischen Diktatur« aufgeführt wird, obwohl sie auch für die Erinnerung an die Naziopfer zuständig ist. Die Stiftung parallelisiert das NS-Regime und die DDR in ihrer Arbeit besonders stark und legt gleichzeitig einen klaren Fokus auf Repression und Verfolgung in der DDR. Besser stünde es dem Freistaat Sachsen an, wenn die KZ-Gedenkstätte Sachsenburg endlich angemessen ausgebaut und in die institutionelle Förderung des Bundes aufgenommen werden würde. Damit würde auch Sachsen endlich über eine größere Gedenkstätte verfügen, die sich mit dem System der Konzentrationslager und dem Leid der KZ-Häftlinge befasst.

Die 2008 gegründete Bundesstiftung »Flucht, Vertreibung, Versöhnung« taucht im Kapitel »Förderung durch andere Ressorts« quasi durch die Hintertür auf. Zweck der Stiftung sei es, die Erinnerung und das Gedenken an Flucht und Vertreibung im 20. Jahrhundert im historischen Kontext des Zweiten Weltkriegs und der nationalsozialistischen Expansions- und Vernichtungspolitik und ihren Folgen wachzuhalten. In diesem Zusammenhang werde auch an die »14 Millionen Deutsche« erinnert, »die im Zuge des von Deutschland ausgegangenen Zweiten Weltkriegs und der nationalsozialistischen Politik und ihrer Folgen die früheren preußischen Ostprovinzen und ihre Siedlungsgebiete in Mittel-, Südost- und Osteuropa verlassen mussten«. Auch wenn die deutsche Kriegsschuld klar betont und die Flucht der Deutschen als Konsequenz des von den Nazis geführten Kriegs eingeordnet wird: Wer in diesem Jahr die öffentliche und mediale Wahrnehmung von 8. Mai 1945 und »Vertreibungsschicksal« erlebt hat, erkennt den Perspektivwechsel

Grundsätzlich positiv zu bewerten ist, dass das Konzept sich »für eine verstärkte Beschäftigung mit der Geschichte der Täterinnen und Täter und von Profiteurinnen und Profiteuren und der damit verbundenen Verantwortung von Gesellschaften« ausspricht. In einzelnen Nebensätzen zu Kriegsgefangenen und Zwangsarbeitern findet sich sogar der Begriff »Ausbeutung«. Aber es werden keine Unternehmen genannt – noch nicht einmal der IG-Farben-Konzern, der in Auschwitz-Monowitz ein eigenes KZ betrieb. Somit bleibt selbst der Begriff »Profiteur« schwammig und nichtssagend. Ein Procedere, das sich in dem vorliegenden Papier wie ein roter Faden durchzieht.

Fokus auf Substanzerhalt und Digitalisierung

Zu erwarten ist, dass die inhaltliche Aufarbeitung der NS-Geschichte – trotz aller wohlklingenden Worte – in den Hintergrund treten wird. Finanziert wird bei Gedenkstätten erst einmal die Erhaltung der historischen Substanz. Hier müssen in den kommenden Jahren tatsächlich erhebliche Mittel hineinfließen, so dass für Weiterentwicklungen nur geringere Beträge verbleiben. Der explizite Hinweis, dass man weder Jugendbegegnungsstätten – und damit verbunden auch das pädagogische Angebot – noch die Bildungsarbeit selbst als Projekte finanzieren will, sondern auf Angebote zur Digitalisierung setzt, deutet an, wie sich die Besucherbetreuung verändern soll.

Dabei ist es unstrittig, dass die Entwicklung der digitalen Techniken auch eine Möglichkeit zur Entwicklung der Gedenkstätten darstellt. Zum einen betrifft es die Sicherung der Archive durch Digitalisierung und die Bereitstellung der Dokumente für die historische Forschung, wie es exemplarisch bereits von Arolsen Archives umgesetzt wird. Durch dieses öffentlich zugängliche digitale Archiv sind viele Möglichkeiten der regionalen Spurensuche sowie der Aufarbeitung von Einzelschicksalen gegeben. Sollten die Archive in den KZ-Gedenkstätten diesen Stand erreichen, wäre für die antifaschistische Geschichtsarbeit viel gewonnen.

Zum anderen bedeutet das veränderte Medienverhalten insbesondere der jüngeren Generationen, dass Präsentationsformen angepasst werden müssten. Dabei glaubt das Konzept, dass das Verschwinden der Zeitzeugengeneration durch »interaktive Aufnahmen« oder die Einbeziehung »Künstlicher Intelligenz« möglicherweise aufgefangen werden kann. Zurecht wird darauf hingewiesen, dass diese Möglichkeiten zugleich gewichtige didaktische, ethische und fachwissenschaftliche Fragen aufwerfen, die »unter Einbeziehung der Überlebenden und ihrer Vertretungen« beleuchtet werden sollten. Trotz dieses kritischen Hinweises hat man den Eindruck, dass die Digitalisierung der »Heilsbringer« für die zukünftige Arbeit sei, wobei angesichts der Fülle der Aufgaben klar sein dürfte, dass dies mit den vorhandenen technischen Ausstattungen und dem Personal der Gedenkorte nur schwer umsetzbar ist. Bei aller Innovationsfreude: Nur eine gute Ausstattung pädagogischer Arbeit, die Mitarbeiter*innen langfristige Sicherheit und Planbarkeit gibt, macht die Herausbildung eines reflexiven Geschichtsbewusstseins möglich. Jugendliche brauchen nicht einfach ein weiteres Endgerät, sondern ein reales Gegenüber.

Um jedoch keine zu hohen Erwartungen an die Bundesmittel für Gedenkorte zu wecken, werden hochschwellige Kriterien für mögliche finanzielle Zusagen benannt. Der Bund sei nur bereit, Gelder zur Verfügung zu stellen, wenn die Projekte »von allgemeinem Interesse und herausgehobener Bedeutung für die Erinnerung an die Verbrechen der NS-Gewaltherrschaft oder der kommunistischen Diktatur in der SBZ und der DDR« seien oder bisher weniger beachtete Aspekte, Erinnerungsräume oder Opfergruppen thematisierten. Und wie bei allen öffentlichen Geldern wird auch das Kriterium »Nachhaltigkeit« als Fördergrundlage definiert. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass mit dem Auslaufen der Gelder in aller Regel die Projekte zum Erliegen kommen, die Beschäftigten ihre Arbeitsverträge verlieren. Mit solchen Vorgaben sind also Steilvorlagen für Ablehnungsgründe formuliert. Um den Anschein der Partizipation zu wahren, soll die Projektförderung durch ein »Expertinnen- und Expertengremium« begleitet werden, dessen Zusammensetzung nicht nur den Totalitarismusansatz abbildet, sondern auch für hinreichende Konkurrenz zwischen den Einrichtungen sorgen wird – »teile und herrsche« mit öffentlichen Mitteln.

Um den Druck von außen noch zu erhöhen, kündigt Weimar an, eine wissenschaftliche Kommission einzusetzen, die die Arbeit der bestehenden Gedenkstätten evaluieren soll, »um mögliche bislang nicht angemessen berücksichtigte Themen zu Verfolgtengruppen, Verbrechenskomplexen, in der Aufarbeitungsgeschichte oder von Formen der Erinnerungskultur zu identifizieren«. Gleichzeitig werden weitere Erwartungen an die Gedenkstättenarbeit und mögliche Forderungen der Länder zur Ausweitung der Bundesförderung gebremst. So heißt es als »Abschlussdrohung« gegenüber allen Einrichtungen: »Alle Maßnahmen stehen, soweit der Bundeshaushalt betroffen ist, unter dem Vorbehalt der Finanzierung.« Angesichts der Priorisierung von »Kriegstüchtigkeit« und Aufrüstung dürften damit die finanziellen Möglichkeiten deutlich begrenzt sein.

An Gedenkstätten und Zivilgesellschaft vorbei

Als Arbeitsgrundlage für heute benennt das Konzept die folgenden Funktionen von Gedenkstätten: »Sie sind gleichzeitig Friedhöfe, Mahnmale, topographische Dokumentation, Lernorte historisch-politischer Bildung, Forschungseinrichtungen und Archive.« Man lobt, dass durch ehrenamtlich Engagierte Gedenkstätten mit unterschiedlichen Zugängen entstanden seien, die nicht zuletzt die Vielfalt der Verfolgtengruppen würdigen, Fragen nach Bedingungen von Täterschaft und Mitläufertum stellen und die lokale Verankerung ehemaliger Lager und Haftorte in der sie umgebenden Gesellschaft thematisieren.

Ehemalige KZ-Häftlinge wenden sich auf der Tribüne des Bundestags gegen die Verjährung von NS-Verbrechen, in der Mitte: Emil Carlebach. Foto aus: Ulrich Schneider: Zukunfts­entwurf Antifaschismus. 50 Jahre Wirken der VVN für »eine neue Welt des Friedens und der Freiheit«, Bonn 1997, S. 131

Ehemalige KZ-Häftlinge wenden sich auf der Tribüne des Bundestags gegen die Verjährung von NS-Verbrechen, in der Mitte: Emil Carlebach. Foto aus: Ulrich Schneider: Zukunfts­entwurf Antifaschismus. 50 Jahre Wirken der VVN für »eine neue Welt des Friedens und der Freiheit«, Bonn 1997, S. 131

Doch das gesamte Konzept wurde ohne eine adäquate Einbindung der heterogenen Gedenkstättenlandschaft erstellt. Der Verband der Gedenkstätten in Deutschland e. V. / Forum (VGDF) kritisiert die Entstehung als »intransparent und ohne breiteren Austausch mit den Gedenkstätten«. Und die viel gelobte Zivilgesellschaft bleibt dabei komplett außen vor. Der Kriterienkatalog für die Bundesförderung ist so angelegt, dass er faktisch die Finanzierung zivilgesellschaftlichen Engagements ausschließt.

Staatsminister Weimer nannte sein Papier »Herzstück der deutschen Erinnerungskultur«. Dagegen betont der VGDF: »Wenn es ein Herzstück dieser pluralen Kulturen des Erinnerns gibt, dann ist es nicht ein (gewiss wichtiges) Papier der Exekutive, vielmehr sind es dann die hunderten arbeitenden Gedenkstätten, Erinnerungs- und Lernorte und ehrenamtlichen Initiativen an den historischen Schauplätzen der Verbrechen, wo täglich zehntausende Menschen jedes Alters und jeder Herkunft vielfältige professionelle Bildungsangebote wahrnehmen.«

Ein Schritt in die richtige Richtung ist, dass die Gedenkstättenkonzeption sich gegen eine Instrumentalisierung des »Neutralitätsgebots« an Gedenkstätten ausspricht. So heißt es: »Gegenüber der Relativierung und Leugnung von Verbrechen dürfen Gesellschaft und Staat sich nicht auf Neutralität berufen.« Zunehmende Angriffe auf Gedenkstätten werden problematisiert und auch, wenn der Text an diesem Punkt auf den 7. Oktober 2023 rekurriert, wird doch eingestanden, dass »die Täterinnen und Täter (…) überwiegend aus dem rechtsextremen und neurechten Milieu [kommen].«

Obwohl das Konzept von Parteien und Organisationen sowie deren Geschichtsrevisionismus spricht, werden die AfD und ihre Akteure als Hauptverursacher der Angriffe nicht benannt. Als mögliche Antworten der Gedenkorte werden Haus- und Besucherordnungen sowie Maßnahmen wie Zugangsbeschränkungen empfohlen. Was das praktisch bedeuten kann, war 2025 in der Gedenkstätte Buchenwald zu erleben, wo das Zeigen von palästina-solidarischen Symbolen mit Hausverboten beantwortet wurde.

Was es angesichts der aktuellen geschichtspolitischen Bedrohungen von rechts vor allem braucht, sind zivilgesellschaftliche Bündnisse, die die ideologischen Grundlagen geschichtsrevisionistischer und NS-verherrlichender Attacken klar benennen und sich gemeinsam mit den Gedenkstätten mutig gegen rechts positionieren.

Bedeutung für unsere Geschichtsarbeit

Das Gedenkstättenkonzept betrifft einen der Kernpunkte unserer Arbeit. Es waren unter anderem Mitglieder der VVN, die über Jahrzehnte hinweg für die Einrichtung würdiger Gedenkstätten gestritten haben. Auf ihrem Einsatz beruht die vielgestaltige Gedenkstättenlandschaft, um deren Erhalt und Ausbau es heute geht.

Trotzdem kommen wir in diesem Konzept noch nicht einmal nominell vor. Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten – immerhin der größte und älteste Opferverband in Deutschland – wird namentlich nicht genannt. Es ist erfreulich, dass der Verband für das Erinnern an die verleugneten Opfer des Nationalsozialismus e. V. (Vevon) Erwähnung findet. Irritierenderweise wird Vevon aber nicht als Opferverband aufgeführt, sondern als Arbeitsgruppe innerhalb des Verbands der Gedenkstätten in Deutschland e. V.

Auch die Lagergemeinschaften, die von ehemaligen Häftlingen gegründet wurden und in denen sich heute ihre Nachfahren und Mitstreiter*innen organisieren, bleiben in dieser Konzeption unsichtbar. Sie werden mal erwähnt, aber als verpflichtende Berater tauchen sie nicht auf. NS-Verfolgte waren in der BRD niemals und sind bis heute nicht »Staatsräson«.

In krassem Gegensatz hierzu steht der Umgang mit den Interessenverbänden der Betroffenen von DDR-Repressalien. Im Rahmen der Konzeption ausdrücklich aufgelistet wird die »Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft e. V.« (UOKG) als eine vom Bundeshaushalt finanzierte Struktur. Zu diesem Verband gehören fast 40 Vereine und Initiativen, darunter – so der Text – »Lagergemeinschaften der Speziallager, der Bund der Vertriebenen, Zusammenschlüsse politischer Gefangener im sowjetischen Gulag, politischer Häftlinge der SED-Diktatur, Zwangsausgesiedelter und Enteigneter, verfolgter Schülerinnen und Schüler, ehemaliger Heimkinder sowie Menschenrechtsorganisationen«. Sie bekommen nicht nur Projektmittel, sondern institutionelle Förderung. Dass der Bund der Vertriebenen Teil dieser Förderung ist, ist skandalös. Wer eine ähnliche Auflistung alimentierter Verfolgtenverbände des NS-Regimes erwartet, sucht vergeblich.

Angesichts dessen betonen wir: Die Organisationen der Nachfahren von NS-Verfolgten und die Interessenverbände, die von den Überlebenden selbst gegründet wurden und bis heute fortbestehen, müssen integraler Bestandteil der hiesigen Gedenk- und Erinnerungslandschaft sein. Und zwar nicht nur als Adressat*innen von Vernetzungs- und Bildungsangeboten, sondern als politische Akteure, die eigene Vorstellungen, eine eigene Geschichte und eigene Arbeitsweisen mitbringen, die berücksichtigt werden müssen.

Was uns bleibt, ist das Vorantreiben unserer eigenen Gedenkkultur und Geschichtsarbeit: staatlich unabhängig, klar antifaschistisch, lokal verankert, auf ehrenamtlicher Basis und im Schulterschluss mit den Gedenkstätten, die gute und wichtige Arbeit leisten und dies auf Grundlage dieses Konzept trotz aller Kritik hoffentlich weiterhin tun können.

Siehe auch Offenen Brief von Organisationen der afrikanischen, asiatischen und Schwarzen Communitys und von Akteur*innen der Kolonialismus-Aufarbeitung zur novellierten Gedenkstättenkonzeption: kurzlinks.de/decolonize-brief.

Siehe auch die Stellungnahme zur neuen »Konzeption des Bundes für die Gedenkstätten zur Aufarbeitung der NS-Terrorherrschaft und der SED-Diktatur« vom Verband der Gedenkstätten in Deutschland e.V./FORUM (VGDF): kurzlinks.de/VGDF-schreiben

Maxi Schneider ist Referentin für Geschichts- und Erinnerungspolitik der VVN-BdA. Ulrich Schneider ist Generalsekretär der Internationalen Föderation der Widerstandskämpfer.

Der Beitrag erscheint hier in einer umfangreicheren Fassung als er in der Printausgabe erschienen ist.