Meldungen
2. Januar 2026
Rechte Medienkampagne
Das rechte Internetportal Apollo News führt seit Mitte Oktober zusammen mit anderen Medien eine Kampagne gegen Kira Ayyadi von der Amadeu Antonio Stiftung. Ayyadi hatte bei einer Veranstaltung der Linken Treptow-Köpenick, in diesem Bezirk sitzt auch Apollo News, gesagt, dass das Portal zu einem Netzwerk rechts-alternativer Medien gehöre und immer wieder irreführende und unzutreffende Aussagen treffe, die den Anspruch seriöser Berichterstattung untergrabe. Daraus haben rechte bis extrem rechte Medien eine Kampagne gesponnen, die von einer »Rhetorik der offenen Gewalt« und dem »Angriff auf die Pressefreiheit« faseln. Neben Apollo News haben sich Nius, Compact, Berliner Zeitung und AfD daran beteiligt.
Nazinetzwerk in Kroatien
Ein in Kroatien aktives Netzwerk um den Leipziger Reinhard Rade sorgt auf der Insel Šipan für wachsende Proteste. Standard-Recherchen zufolge wurden systematisch Immobilien aufgekauft, um Rückzugsräume für rechte Akteure aus Deutschland zu schaffen. Lokale Bewohner berichten von Abschottung, fehlender Transparenz und zunehmendem Misstrauen gegenüber dem Netzwerk des rechten Geschäftsmanns.
Abschiebehaft begrenzt
Ende Oktober hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mehreren Beschwerden von Betroffenen gegen Festnahmen im Zusammenhang mit geplanten Abschiebungen stattgegeben. Bei der Ingewahrsamnahme vor Abschiebungen muss grundsätzlich zukünftig eine richterliche Anordnung vorliegen. In den betroffenen Fällen hatten die Behörden eine Slowakin und Menschen aus Eritrea festnehmen lassen, um sie dann abschieben zu können. Zu diesem Zeitpunkt lag aber noch keine Anordnung auf Abschiebehaft der zuständigen Gerichte vor. Das Argument der Behörden, sie konnten aufgrund der beendeten Geschäftszeiten der Amtsgerichte keine richterliche Anordnung erhalten, griff nach Ansicht der BVerfG nicht. Ohne richterliche Anordnung fehle für die Haft bereits die rechtliche Grundlage. Lediglich bei Gefahr im Verzuge, könne ausnahmsweise und unverzüglich die Anordnung nachgeholt werden. Die Beschwerdeführer seien daher in ihrem Grundrecht auf Freiheit der Person verletzt gewesen.
Urteil gegen Antifas
Vier Antifaschisten mussten sich in einem Berufungsverfahren vor dem Landgericht (LG) Hamburg wegen Beleidigung durch ausgestreckten Mittelfinger gegen eine Demonstration von »Querdenkern« 2022 verantworten. In erster Instanz waren sie freigesprochen worden. Im Verfahren wies eine der Angeklagten auf das widersprüchliche Verhalten hin. Als Udo Lindenberg bei seiner Ernennung zum Hamburger Ehrenbürger einem AfD-Abgeordneten den Stinkefinger zeigte, hatte die Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen fehlenden öffentlichen Interesses eingestellt. In dem jetzigen Verfahren ging die Staatsanwaltschaft in Berufung. Außerdem hätte sie eine Anklage gegen einen AfD-Funktionsträger aus dem benachbarten Buchholz noch nicht erhoben. Er hatte auf derselben Veranstaltung die vier Antifaschisten beleidigt und bedroht.
AfD trifft Taliban
Bereits im September reiste eine Delegation mit dem AfD-Bundestagsabgeordneten Mario Müller nach Afghanistan und traf dort Vertreter der islamistischen Taliban. Das berichtet das Antifaschistische Infoblatt in seiner Winterausgabe. Ziel der Reise war es offenkundig, das Regime als stabilisierte Ordnungsmacht darzustellen und Abschiebungen nach Afghanistan zu legitimieren. Dass sich AfD-Akteure mit den Taliban arrangieren, verdeutlicht die ideologische Nähe zwischen völkischem Nationalismus und religiösem Fundamentalismus – ausgetragen auf dem Rücken von Frauen, Oppositionellen und marginalisierten Gruppen.
Anklage gegen Polizisten
Nach den tödlichen Schüssen auf den 21-jährigen Lorenz in Oldenburg in der Nacht zu Ostersonntag hat die Staatsanwaltschaft Anklage vor dem Landgericht Oldenburg wegen fahrlässiger Tötung gegen einen Polizisten erhoben. Lorenz wurde mindestens drei Mal von hinten getroffen, in Oberkörper, Hüfte und Kopf. »Eine vorsätzliches Tötungsdelikt kann dem Angeschuldigten nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht vorgeworfen werden, da er irrtümlich glaubte, sich in Notwehr zu befinden«, hieß es. Die Initiative »Gerechtigkeit für Lorenz« sah in der Anklage eine mangelnde »Verantwortungsübernahme in Fällen tödlicher und rassistischer Polizeigewalt« .
Wirtschaft und AfD
Der Verband »Die Familienunternehmer« hatte im Oktober 2025 erstmals AfD-Vertreter zum parlamentarischen Abend eingeladen und damit ein geltendes »Kontaktverbot« aufgehoben. Am 26. November 2025 kündigte die Drogeriekette Rossmann an, den Verband zu verlassen, weil sie dessen neue Haltung nicht unterstütze; kurz darauf folgten Vorwerk und Fritz-Kola. Der dm-Chef erklärte hingegen, dm sei bereits vor Monaten ausgetreten und lehne eine polarisierende Brandmauerdebatte ab. Politiker von CDU, SPD und Grünen forderten eine Rückkehr zur klaren Abgrenzung. Im Dezember ruderte Verbandspräsidentin Marie-Christine Ostermann zurück. Die AfD einzuladen habe »sich als Fehler erwiesen und war das Gegenteil von dem, was wir wollten«. Man wolle andere Wege der Auseinandersetzung finden, um der AfD kritisch zu begegnen.
AfDler 2. Bürgermeister
Am 10. Dezember wählte der Gelsenkirchener Stadtrat den Stadtverordneten Norbert Emmerich zum 2. Bürgermeister. Er könnte somit die Oberbürgermeisterin Andrea Henze (SPD) bei Veranstaltungen in der Stadt vertreten. Emmerich verlor vor Kurzem die Stichwahl gegen Henze um das OB-Amt. Er erhielt bei seiner Abstimmung 23 Stimmen. Die AfD-Fraktion hat 20 Mitglieder. Die demokratischen Abgeordneten des Stadtrates waren nach der Wahl Emmerichs erschüttert. Erster Bürgermeister wurde der SPD-Politiker Manfred Leichtweis.
Burschitreffen verhindert
Ein für Oktober 2025 in Marburg geplantes Treffen des rechten »Arbeitskreises der Studentenhistoriker« (AKSt) wurde nach antifaschistischen Interventionen verhindert. Der AKSt ist ein Zusammenschluss korporierter Hobbyhistoriker und hätte unter anderem in einer Unikirche seine 85. Jahrestagung begehen wollen. Geplant waren Vorträge zahlreicher Referenten, darunter Mitglieder der extrem rechten Deutschen Burschenschaft. Druck durch eine antifaschistische Recherchekampagne trug dazu bei, dass die Tagung kurzfristig abgesagt wurde.
Protest zu Urteil verboten
In Budapest wird voraussichtlich Mitte/Ende Januar 2026 das Urteil gegen Maja gesprochen. Die ungarische Polizei hat Mitte Dezember per Erlass eine antifaschistische Protestkundgebung gegen das zu erwartende drakonische Urteil verboten. Parallel erteilte sie für die letzten Prozesstage angemeldeten Solidaritätsbesuchern für Maja Absagen. Die Pressesprecherin des Solidaritätskomitees für Maja, Sophie Neumann, hält diese Maßnahmen für absurd. Das Solidaritätskomitee kündigte an, seinen Widerstand dagegen sowohl juristisch, im Gerichtssaal, als auch auf der Straße weiterzuführen.
Zusammengestellt von Ulrich Stuwe
(in memoriam P. C. Walther)

























