Strafe für Zivilcourage

geschrieben von P.C. Walther

22. Januar 2015

Hakenkreuz-Beseitigung wird als »Sachbeschädigung« geahndet

 

In der Reihe der fortwährenden Versuche, Handlungen gegen Neonaziaktivitäten zu kriminalisieren, lieferten Stadt und Amtsgericht im hessischen Limburg ein besonders perfides Beispiel: Ein engagierter Nazigegner, Ralf B., hatte die Stadtverwaltung aufgefordert, Schmierereien von Neonazis, darunter Hakenkreuze, zu entfernen. Doch wochenlang geschah nichts. Daraufhin schritt Ralf B. zur Selbsthilfe, kratzte Neonazi-Aufkleber ab oder übersprühte diese und Hakenkreuze mit schwarzer Farbe.

Nunmehr wurde die Stadtverwaltung aktiv. Sie bezeichnete Ralf B.‘s Tun als Sachbeschädigung und verlangte mehr als 3.000 Euro als Entschädigung für das Übersprühen. Als er nicht bereit war zu zahlen, verklagte ihn die Stadt. Vor dem Amtsgericht wurde die Entschädigungsforderung zwar gemindert, das Gericht folgte jedoch dem Verlangen der Stadt und verurteilte Ralf B. wegen Sachbeschädigung zu einer Entschädigung von über 1.000 Euro.

Damit nicht genug. Durch die Veröffentlichung des Falles mit voller Namensnennung wurden Ralf B. und sein ebenfalls engagierter Zwillingsbruder Drohungen und Beschimpfungen ausgesetzt. Das Auto des Bruders wurde zerkratzt und mit einem Hakenkreuz verziert. Die Stadtverwaltung fand ihr Verhalten angemessen. Schließlich habe man nicht genügend Zeit und Personal, um ohne Verzögerung gegen Neonazi-Schmierereien vorzugehen.

Dass es Neonazis bei Hakenkreuzen nicht belassen, zeigt ein Vorfall im September. Da wurde in Limburg ein dunkelhäutiger Mann totgeprügelt.

Es ist deshalb mehr als geboten, Neonazis rechtzeitig entgegenzutreten, angefangen bei deren Parolen. Vielleicht findet sich ja eine Institution, die Ralf B. für seine Zivilcourage auszeichnet und ihm ein Preisgeld zuspricht. Das wäre die richtige Antwort auf seine Verurteilung wegen der Beseitigung von Neonazi-Parolen.