Eine unendliche Geschichte?

geschrieben von Regina Girod

27. April 2015

Die V-Leute und das NPD-Verbotsverfahren

 

Nachdem die Bundesländer im Dezember 2013 beim Bundesverfassungsgericht ihren Verbotsantrag gegen die NPD eingereicht hatten, war lange nichts davon zu hören. In der Zwischenzeit flog die NPD – wenn auch äußerst knapp – aus dem Sächsischen Landtag und mit Pegida, Hogesa und anderen Gruppen entstanden neue Strukturen, in denen Rechtspopulisten gemeinsame Sache mit Nazis machen. Dadurch geriet die NPD etwas aus dem Blickfeld. Doch das ist vorbei, seit das Bundesverfassungsgericht Ende März einen Beschluss veröffentlichte, der die Antragsteller auffordert, weitere Unterlagen beizubringen. So soll die Länderkammer »darstellen und belegen«, wie die verdeckten Informanten des Verfassungsschutzes – jene allseits bekannten V-Leute – in den Führungsgremien der Partei abgeschaltet wurden, bevor die Materialsammlung für das Verbotsverfahren begann. Zugleich soll dargelegt werden, wie sichergestellt wurde, dass in der Klage keine Geheimdienstinformationen über die Prozessstrategie der NPD verwertet wurden.

Ein großes Rauschen setzte ein im Blätterwald, der Beschluss wurde gedeutet und kommentiert, im Mittelpunkt natürlich die Frage, welche Wirkung er auf den Ausgang des Verfahrens haben könnte. Hatten doch genau diese V-Leute 2003 zum Scheitern des ersten Verbotsantrages geführt. Also alles wie beim ersten Mal?

Ja und Nein. Es zeigt sich, dass die Politik weiterhin gespalten ist in Gegner und Befürworter des NPD-Verbots. In dieser Hinsicht meldeten sich die üblichen Protagonisten mit den gewohnten Statements zu Wort. Um das V-Mann-Problem zu umgehen hatte der Bundesrat seinen Antrag diesmal ausschließlich auf öffentlich zugängliche Quellen gestützt und keinerlei Geheim-dienstinformationen verwendet. Außerdem wurde sichergestellt, dass keine Quellen Verwendung fanden, die während ihrer neonazistischen Tätigkeit im Dienste des Staats standen. Doch reicht das? Die Innenminister der Länder sind optimistisch und wollen bis zum 15. Mai weitere Unterlagen einreichen.

Die grundsätzliche Frage, wozu ein Staat V-Männer braucht, wenn ihr Einsatz eine staatsfeindliche Struktur unverbietbar macht, wird jedoch umgangen. Spätestens der NSU-Prozess führt die Begründung ad absurdum, V-Leute würden Straftaten verhindern. Im Gegenteil. Angesichts ihres Schutzes vor Strafverfolgung werden sie zu Instrumenten staatlicher Duldung und Förderung von Straftaten. So bleibt nur der Weg, den Thüringen weist: V-Leute nicht nur abschalten, sondern abschaffen.