Künftig Gesundheitskarten
8. November 2015
Doch die medizinische Versorgung für Asylbewerber bleibt zunächst eingeschränkt
Am 15. Oktober 2015 hat der Bundestag das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz beschlossen und der Bundesrat am Folgetag unverändert bestätigt. Im Schellverfahren haben Regierung und Parlament eine Asylrechtsänderung durchgebracht, die bereits ab November 2015 umgesetzt wird.
Das Gesetz sieht eine deutlich bessere Ausstattung der Länder und Kommunen mit zusätzlich vier Milliarden Euro in 2016 vor und die schnellere Rückführung von abgelehnten Asylbewerbern. Insbesondere sollen Asylbewerber aus dem Kosovo, Mazedonien und Albanien als sogenannte sichere Drittländer bis 2020 pauschal keine Asylberechtigung erhalten. (Siehe Kommentar auf Seite 6)
Im Gesetz soll den Bundesländern ermöglicht werden, die elektronische Gesundheitskarte für Asylbewerber einzuführen. Die flächendeckende Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge funktioniere »nur mit dem einheitlichen Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte«, erklärten die Interims-Vorstände des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch und Frank Michalak, bereits nach der Veröffentlichung des Referentenentwurfes. Die Gesundheitskarte ermögliche den Flüchtlingen diskriminierungsfreien Zugang zur notwendigen medizinischen Versorgung, garantiere Ärzten und Krankenhäusern die Vergütung ohne Verwaltungsaufwand und entlaste die Kommunen von überflüssiger Bürokratie, heißt es von Seiten des AOK-Bundesverbandes. Der Großteil der Länder, will die Gesundheitskarte für Flüchtlinge nun einführen. Zwei Länder wollen dies noch prüfen, Bayern lehnt die Einführung ab. Die Gesundheitskarte wird in der Praxis erst an Flüchtlinge verteilt, wenn diese in den Kommunen ihren Wohnsitz haben.
Außerdem erfolgt eine Änderung der Bundesärzteordnung, mit der Asylbewerber, die Ärzte sind, ermächtigt werden können, Heilkunde auszuüben. Schließlich wird die Versorgung der Asylbewerber mit Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen geregelt. Auch die psychologische Betreuung der Asylbewerber soll verbessert werden, allerdings erst nach 15 Monaten Aufenthalt. Dieser Punkt stößt auf große Kritik der Flüchtlingsverbände, die davon ausgehen, dass jeder zweite Flüchtling traumatisiert ist und sofort dringend psychologische Hilfe benötigt. Bis zur Anerkennung als Flüchtlinge bzw. bis zum Abschluss im Asylverfahren bezahlt der Staat komplett die eingeschränkten Gesundheitsleistungen und den Verwaltungsaufwand der Gesundheitsbetreuung an die Krankenkassen. Erst danach werden die Betroffenen Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung mit vollem Leistungsumfang. Diese Ungleichbehandlung in der Leistungsgewährung wird von Flüchtlingsverbänden zu Recht kritisiert.