Keine Verbrecher gewesen?
8. November 2015
Klage von Udo Voigt gegen VVN-BdA
Leider haben wir im Gerichtsverfahren, das Udo Voigt gegen uns angestrengt hat, verloren. Wir dürfen nicht weiter verbreiten, dass er – im Rahmen der allgemeinen Leugnung der deutschen Kriegsverbrechen – auch den geplanten Hungertod von mehr als einer Million Menschen in Leningrad leugnet.
Da er sich unseres Wissens tatsächlich nicht konkret auf einzelne der ungezählten Verbrechen gegen die Menschheit im Rahmen des Vernichtungskriegs der Wehrmacht bezogen hat, sondern in seinen Äußerungen immer im Allgemeinen blieb, konnten wir unsere Auffassung dazu nicht mit entsprechenden Zitaten belegen.
Völlig überraschend hatte er zudem in der Verhandlung berichtet, dass er die Hungertod-Strategie auch selbst für ein Kriegsverbrechen hält (Zitat: »Tatsachen kann man nicht leugnen«). Bereits sein vor Leningrad eingesetzter Vater habe ihm berichtet, dort sei es zu einer »Schweinerei« gekommen.Das Landgericht Berlin sieht allerdings genügend Anhaltspunkte für die Aussage, dass der frühere NPD-Vorsitzende und derzeitige neofaschistische EU-Parlamentarier weiterhin deutsche Kriegsverbrechen leugnet. Dies ist beispielsweise aus seiner dokumentierten Aussage »unsere Väter und Großväter« seien keine Verbrecher gewesen, zu schlussfolgern, so die Urteilsbegründung des Gerichts.
Ganz besonders aufgebracht war Voigt gegen die VVN-BdA, weil sie dies in einem Protestschreiben, mit dem sie bei der russischen Botschaft in Berlin gegen die Einladung Voigts zu einem Kongress europäischer neofaschistischer Parteien nach St. Petersburg protestierte, angeführt hatte. Laut Voigt liegt ihm bereits eine erneute Einladung nach St. Petersburg vor. Wir werden auch dagegen wieder Protest einlegen.