»In rechte Bahnen lenken«

geschrieben von Renate Hennecke

1. März 2016

Vor 55 Jahren: Die Ausstellung »Ungesühnte Nazijustiz« in München

 

4 KLs – So 13/42 (I 3 b/42). Unter diesem Aktenzeichen wurde am 4. August 1942 Jan Ziarnecki, 19 Jahre alt, bis zu seiner Verhaftung am 3. Januar 1942 Landarbeiter auf dem Hof des Bauern Michael K. im Landkreis Erding bei München, zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde auf Weisung des Reichsministers der Justiz gefällt. In einem ersten Prozess hatte ein Gericht drei Jahre verschärfte Haft gegen den Polen verhängt.

Er habe versucht, mit der 25-jährigen Tochter des Bauern anzubandeln, Gewaltanwendung habe nicht vorgelegen, hatte dieses Gericht befunden. Dem Justizminister gefiel das nicht: Er fand ein Todesurteil angemessen. Begründung: »… durch den Angriff eines Polen gegen die Geschlechtsehre der deutschen Frau wird das gesamte deutsche Volk besudelt und sein Ansehen herabgesetzt: auch darüber war sich der Angeklagte, der intelligent und schlau und über den tiefgründigen Unterschied zwischen deutscher und polnischer Wesensart, deutscher Volksehre und polnischer Unmoral im Bilde ist, durchaus klar.« Wegen fortgesetzter »Herabwürdigung des Deutschtums«, »Gewaltunzucht« und Beleidigung müsse er nach der »Volksschädlingsverordnung« und der »Polenstrafrechtsverordnung« zum Tode verurteilt werden.

Plakat zur Ausstellung 1966 in West-Berlin. In anderen Städten war es identisch.

Plakat zur Ausstellung 1966 in West-Berlin. In anderen Städten war es identisch.

Das Urteil war dokumentiert im Münchner Studenten-Magazin »profil« Nr. 4/5-1961, ebenso die Namen der damaligen Richter sowie deren frühere Titel – und ihre Wirkungsorte Anfang der 1960er-Jahre: »Schwingenschlögl, OLG-Rat (heute LGR Kempten), Zoller und Sand, LG-Räte (beide heute OLGR München)«. Die Akte war Teil der Ausstellung »Ungesühnte Nazijustiz«, die nach Karlsruhe, Berlin und anderen Städten im Frühjahr 1961 in München gezeigt wurde. Eine Ausstellung, die aus nichts als rund 400 schmalen Ordnern bestand: Kopien von Prozessakten aus der NS-Zeit mit Nennung der beteiligten Juristen und der Orte, wo diese ihre Laufbahn nach 1945 fortsetzten.

Im Treppenaufgang des Schwabinger Atelierhauses Eickemeier, einem früheren Treffpunkt der Widerstandsorganisation »Weiße Rose«, wo die Ausstellung gezeigt wurde, hing eine handgeschriebene Wandzeitung: »Wenn hier ca. 400 Akten ausliegen, so haben wir weit über 4000 gesehen. Ebenso könnten hier andere Akten gezeigt, andere Richter benannt werden. Die hier genannten sind nicht schwerer als andere belastet. Sie stehen stellvertretend. Es geht nicht um die Belastung einzelner, wir fordern eine generelle Überprüfung. Können auf Grund der bestehenden Verordnungen belastete Richter nicht ihres Amtes enthoben werden, so hat der Gesetzgeber einzugreifen: Das Potsdamer Abkommen verpflichtet ihn, das Grundgesetz gibt ihm in § 131 die Möglichkeit dazu.«

Der Westberliner Student Reinhard Strecker hatte diese Akten unter großen Mühen und Kosten beschafft. Bundesdeutsche Archive lieferten ihm nichts. Archive in Prag, Warschau und Berlin (DDR) waren kooperativer. Ein immenses Unterfangen in einer Zeit, in der es keine Computer und Scanner gab und Fotokopien teuer waren. Statt Bewunderung erntete der Dokumentar Verdächtigungen und Beleidigungen: »Judensau«, »Volksverräter«, »Kommunist«, »Agent Moskaus«. Seine Familie wurde bedroht. Strecker und seine Mitstreiter wollten die Staatsanwaltschaften durch die öffentliche Präsentation der Akten veranlassen, Ermittlungen einzuleiten, Anklage zu erheben. Eine vergebliche Hoffnung.

Auf welche Widerstände die Ausstellung in München traf, schilderte uns jetzt Dr. Hans Bleibinhaus, damals Münchner Vorstandsmitglied des Liberalen Studentenbundes Deutschlands (LSD, FDP-nah) und Vorsitzender des Verbandes Deutscher Studentenschaften (VDS) Bayern:

»Wir vom LSD arbeiteten damals mit dem SDS (Sozialistischer Deutscher Studentenbund, SPD-nah) zusammen mit dem Ziel, dass SPD und FDP in Bonn eine sozialliberale Koalition bilden und die Adenauer-Regierung ablösen sollten. Gemeinsam planten wir auch, die Ausstellung ‚Ungesühnte Nazijustiz‘ in München zu zeigen. Ende November 1960 wurde ich ins Bayerische Kultusministerium bestellt: Es gehe um eine ‚heikle Sache‘. Im Ministerium war ein Oberregierungsrat Friedberger für uns zuständig. Der eröffnete mir, der bayerische Verfassungsschutz habe Informationen, dass LSD und SDS noch im laufenden Semester die ‚Ungesühnte Nazijustiz‘ zeigen wollten. Man könne diese Ausstellung zwar nicht verbieten, aber man solle doch versuchen, sie in die rechten Bahnen zu lenken. Friedberger verlangte von mir, die Akten (deren Echtheit schon durch den Generalbundesanwalt Güde bestätigt worden war) erst dem bayerischen Justizminister Haas (FDP) vorzulegen, damit dieser prüfen könne, wer zu Unrecht angegriffen werde und wer nicht. Zu meinem großen Erstaunen erfuhr ich auch, dass das Verfassungsschutzdossier Einzelheiten über unsere Vorbereitungsgespräche enthielt. Der Verfassungsschutz hatte also nichts Besseres zu tun gehabt, als unsere Gespräche zu bespitzeln. Natürlich lehnte ich das Ansinnen ab, die Akten vor der Ausstellung zensieren zu lassen. Im übrigen handelte es sich keineswegs nur um sehr krasse Urteile. Wir präsentierten ganz bewusst auch Akten von Prozessen, die mit einem milden Urteil endeten. Sie zeigten, dass milde Urteile möglich waren, ohne dass den Richtern etwas geschah.«