Der Terrorismus ist schuld
8. Mai 2016
Wie man die Freiheit verteidigt, indem man sie aufgibt
Gelten Grundrechte auch für Terrorverdächtige oder gar für Terroristen? Ohne Zweifel ja, wenn man – wie in der Bundesrepublik – vom Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz ausgeht. Doch das behindert die wirksame Bekämpfung des Terrorismus, meint z. B. Innenminister Thomas de Maizère. Wie seine Amtsvorgänger hat er sich für eine prinzipielle Lösung des Problems entschieden: Man muss einfach Gesetze erlassen, die im Namen der Terrorismusbekämpfung die Grundrechte für alle einschränken. Kritiker bezeichnen diese Politik allerdings als Instrumentalisierung und Pervertierung des Rechts im Namen der Schutzfunktion des Staates und ziehen regelmäßig dagegen vor das Bundesverfassungsgericht.
Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum hat mit seinen Klagen dadurch bereits den großen Lauschangriff, die Vorratsdatenspeicherung und die Onlinedurchsuchung entschärft. Im April hat ihm das BVG wieder einmal Recht gegeben. Das 2009 erlassene BKA-Gesetz verstößt in vielen Festlegungen gegen Grundrechte, verletzt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit und muss bis 2018 »nachgebessert« werden.
Eine Ohrfeige für Innenminister de Maizère, der in der mündlichen Verhandlung mit dem Argument zu überzeugen suchte, das Gesetz sei bisher sehr zurückhaltend angewandt worden. Doch von Schuldbewusstsein nach dem Urteil keine Spur. Im Gegenteil! Es sei nicht Aufgabe des Gerichtes, »ständig dem Gesetzgeber in den Arm zu fallen«, diktierte er der Presse in den Block.
Also weiter wie bisher. Der Bundestag bestätigt die Gesetze der Regierung, auch wenn sie mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind. Die gelten dann so lange, bis das BVG sie tendenziell entschärfen darf. Bloß ewig funktioniert das nicht. Das geht nur solange vom Grundgesetz noch etwas übrig ist und das Gericht dazu steht.