Geheimdienst widerlegt
19. Oktober 2019
Gebräuchliche Kernthesen der Verfassungsschutzpraxis gegenüber Antifaschisten und antifaschistischen Organisationen wurden jüngst erneut in Frage gestellt und widerlegt.
So betonte zum Beispiel der langjährige CDU-Politiker Ruprecht Polenz (CDU-MdB von 1994 bis 2013 und unter der Parteivorsitzenden Merkel zeitweise auch CDU-Generalsekretär) gegenüber der Neuen Zürcher Zeitung: »Antifaschismus ist nicht links, sondern eine Haltung, die alle Demokraten einnehmen sollten«. Und auch die Grünen-Bundesvorsitzende Annalena Baerbock betonte: »Antifa ist nicht per se linksextremistisch. Antifaschistin zu sein heißt, sich gegen Faschismus zu stellen«.
Die Feststellung, dass »Faschismus keine Meinung« ist und deshalb nicht unter die Meinungsfreiheit fällt, wurde kürzlich von NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) noch erweitert, als er erklärte, dass »Hass keine Meinung« sei und deshalb nicht als Meinungsfreiheit akzeptiert werden könne. Gerichtlich in Frage gestellt wurde eine weitere Kernthese verfassungsschutzüblicher Diffamierungspraxis , wie sie auch gegenüber der VVN-BdA angewandt wird: Das Verwaltungsgericht Stuttgart stellte in einem Verfahren fest, dass aus der Verbindung zu einem DKP-Funktionär nicht eine »linksextremistische Beeinflussung« abgeleitet werden dürfe (Urteil vom 11.07.2019).
Eigentlich sollte man erwarten können, dass solche Klarstellungen auch beim Verfassungsschutz ankommen und beachtet werden. Alle bisherigen Erfahrungen lassen daran allerdings zweifeln.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) schrieb am 14. August in einem Beitrag für die FAZ: »Demokratie braucht Engagement, aber der demokratisch verfasste Staat muss dieses Engagement auch schützen.« Gegen diesen Schutz demokratischen Engagements verstoßen allerdings Behörden, Polizei und Geheimdienste, wenn sie Nazigegner und deren antifaschistisches Engagement behindern oder gar kriminalisieren.