AfD akzeptiert Urteil
18. Oktober 2020
Die AfD wird auf die Berufung im Rechtsstreit gegen die Bundestagsverwaltung um unerlaubte Spenden verzichten. So hat es der Bundesvorstand Ende Juni beschlossen. Bei dem Verfahren geht es um Wahlkampfspenden der Schweizer Werbeagentur Goal AG. Die Bundestagsverwaltung hatte die knapp 90.000 Euro teure Kampagne der Goal AG für die AfD im Jahr 2016 als illegale Wahlkampfspende eingestuft und eine Strafe in dreifacher Höhe verhängt. Das Berliner Verwaltungsgericht wies die dagegen erhobene Klage der Partei ab.