4. Januar 2025
Freispruch für VVN-BdA-Aktivisten nach Kriminalisierungsversuch durch AfDler
Der AfD-Politiker Stefan Hrdy hat mich vor Gericht gezerrt, die Verhandlung fand am 11. Dezember 2024 in Marl (NRW) statt. Der ursprüngliche Vorwurf: Ich habe ihn am 24. Februar auf einer Demonstration gegen den AfD-Landesparteitag in Marl geduzt. Auch »halt’s Maul« soll ich ihm mehrmals entgegengerufen haben. Hrdy, ein ehemaliger GSG-9-Polizist, der nach eigenen Angaben 1977 an der Befreiung der »Landshut«-Maschine beteiligt gewesen war, fühlte sich durch das Duzen beleidigt. Um seine Anzeige zu stützen, reichte der Expolizist zusätzlich ein Bild von mir mit einem Winterschal ein und behauptete, ich sei vermummt gewesen und hätte damit gegen das Versammlungsgesetz NRW verstoßen.
Die Staatsanwaltschaft sah im Duzen zwar keine Strafbarkeit, wurde jedoch wegen des Vermummungsvorwurfs hellhörig – so kam es tatsächlich zum Gerichtsverfahren. In der Verhandlung stellte sich schnell heraus, wie absurd der Vorwurf war. Der Schal war offensichtlich nicht dazu geeignet, meine Identität zu verschleiern, zumal mich anwesende Polizeibeamte bereits von anderen Demonstrationen kannten. Die Staatsanwaltschaft charakterisierte mich in ihrem Plädoyer kurzerhand als »Person des öffentlichen Lebens« und forderte selbst einen Freispruch. Solidarisch zusammenhalten weiterlesen »