Der Schreibtischtäter

geschrieben von Hans Canjé

5. September 2013

Überlebende und die »Spur des Hans Globke«

Nov.-Dez. 2009

Der Prozess

Nach umfangreichen Ermittlungen wurde Globke am 13. Juni 1963 auf dem Postweg die Anklageschrift zugestellt. Der Prozess begann am 8. Juli 1963 vor dem Obersten Gericht der DDR in Abwesenheit des Beschuldigten. Er endete am 23. Juli mit der Verkündung des Urteils: lebenslanges Zuchthaus und Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf Lebenszeit wegen »in Mittäterschaft begangene fortgesetzte Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, in teilweiser Tateinheit mit Mord«.

Erika Schwarz

Juden im Zeugenstand. Die Spur des Hans Globke im Gedächtnis von Überlebenden der Schoah.

Schriftenreihe des Centrums Judaicum, Band 8. Verlag Hentrich § Hentrich, Berlin und Teetz., 2009. ca. 300 Seiten, Euro 32

Der Vorgang erregte seinerzeit beachtliches internationales Aufsehen: Am 3. April 1963 leitete die Generalsstaatsanwaltschaft der DDR ein Ermittlungsverfahren gegen einen der höchsten Beamten der Bundesregierung, den Staatssekretär im Bundeskanzleramt der BRD, Hans Josef Maria Globke, ein. Das war die »Graue Eminenz«, der »Mann hinter Adenauer«. In einem »Steckbrief« tat sie öffentlich kund, dass auf Grund eines Haftbefehls des Stadtbezirksgerichts Berlin-Mitte nach dem ehemaligen Ministerialrat im faschistischen Innenministerium gefahndet wird. Er sei »dringend verdächtig maßgeblich an der Vorbereitung und Durchführung der faschistischen Verbrechen, die zur Ermordung von Millionen Juden Europas und Angehörigen anderer Völker führten, mitgewirkt zu haben«. Jede Dienststelle der Staatsanwaltschaft der DDR nehme Hinweise entgegen, »die zur Ergreifung des Täters oder der weiteren Aufklärung der Verbrechen dienen«. Den »Steckbrief« vervollständigten ein aktuelles Foto und eine Aufnahme, die den zur Fahndung ausgeschriebenen in seiner Uniform als NS-Beamten zeigte.

Mehr als 600 DDR-Bürger meldeten sich. In ausführlichen Befragungen berichteten sie, welchen Verfolgungen sie und ihre Familienangehörigen als Folge der von Globke mit ausgearbeiteten und kommentierten rassistischen Gesetzgebung durch die faschistischen Machthaber ausgesetzt waren. Die Aussagen sind hier, so betont die Berliner Historikerin in der Einleitung, erstmalig vollständig und systematisch ausgewertet worden. Die Zahl der protokollierten Gespräche erlaube, von einer »repräsentativen Umfrage« zu sprechen.

Anliegen dieser Arbeit ist nicht, diesen Prozess zu rekonstruieren, der von der DDR erst eingeleitet worden war, nachdem klar war, dass es unter den obwaltenden Umständen in der BRD nicht zu einem Verfahren gegen den Mann kommen würde. Hier galt Globke als lautere Person, die sich gar in die Nähe des Widerstandes gegen den Faschismus rückte. Das wurde staatsoffiziell bekundet, ungeachtet der Tatsache, dass er, nach überschwänglichen Urteilen der faschistischen Machthaber, mit seinem Kommentar zu den Nürnberger Rassengesetze die »wahrhafte magna charta des deutschen Blutes für die Jahrhunderte« verfasst hatte. Der mit Sätzen wie: »Artfremden Blutes sind in Europa regelmäßig nur Juden und Zigeuner« oder: »Das Judentum bedurfte in politischer, wirtschaftlicher und soziologischer Hinsicht einer Lösung für Jahrhunderte« all das für den »Praktiker« als Anleitung zum verbrecherischen Handeln in seinem Kommentar geschrieben hatte.

In diesem Buch sind die Aussagen von 128 jüdischen Bürgern veröffentlicht, die selbst und zum Teil mit ihren Familien direkt von den Folgen dieser Doktrin betroffen waren. Die Autorin hat sie chronologisch nach dem Ablauf und der Steigerung des Terrors von 1933 bis 1945 geordnet. Einige werden ergänzt durch Fotos und Behördendokumente, die von den Befragten und den Zeugen übergeben wurden. Alles Zeugnisse des Mordes, der körperlichen und seelischen Folterung, der Demütigung. Unfassbar fast in dieser Ballung. Die Verfasserin beschränkt sich auf knappe Einleitungen zu den jeweiligen Abschnitten, verzichtet auf jede Kommentierung. Ihr erklärtes Ziel ist im Untertitel des Buches erkennbar.

Die Zeugnisse sprechen für sich, zeichnen am individuellen Schicksal dargestellt, die Blutspur nach, die am Ende mündet in der fast totalen »Endlösung«: von den einstmals in Deutschland lebenden rund 550 000 Juden 1945 überlebten knapp 14000. Vom Großen ins »Kleine«: Jenny Jungbluth legte bei ihrer Befragung das Bild der Hochzeit ihrer Nichte mit der Anmerkung vor: »… Alle Personen, die auf dem Photo zu sehen sind, sind umgebracht worden. Sie verschwanden 1943 und kehrten nie zurück. Meiner Schätzung nach sind rund 50 Personen aus meiner Verwandtschaft umgekommen.« Regina Heitmann beschließt ihren Bericht: »Aus meiner eigenen nahestehenden Familie ist kein einziger am Leben geblieben. 33 Verwandte insgesamt sind umgebracht worden.«

Eine »Fundgrube« nennt Erika Schwarz die von ihr ausgewerteten Dokumente der Überlebenden der Shoah. Dafür gebührt ihr Dank. Hervorzuheben sind die umfangreichen ergänzenden Anmerkungen zu den Aussagen. Sie geben dem Leser von heute nicht nur nähere Auskunft über Ort und Zeit des Geschehens. Sie vermitteln einen Einblick in die engagierte, aufwendige und sorgsame Recherchearbeit, die bei der Auswertung dieser Dokumente geleistet worden ist.