Kampffeld Geschichte

geschrieben von Ulrich Schneider

5. September 2013

Europäisches Gedenken und Geschichtsrevisionismus

Juli-Aug. 2010

Dr. Ulrich Schneider ist Generalsekretär der FIR

Der Tag der Befreiung vom Faschismus wurde in fast allen Ländern Europas würdig begangen. Teilweise haben offizielle Vertreter der Staaten daran teilgenommen, doch vor allem waren es Veteranenverbände und demokratische Organisationen, die mit eindrucksvolle Manifestationen die Lebendigkeit des Antifaschismus unter Beweis stellten. Doch dieses positive Bild wurde in mehreren Ländern konterkariert – durch Versuche, ein reaktionäres Geschichtsbild zu etablieren, geprägt von Totalitarismusdoktrin und Geschichtsverfälschung.

Auffällig war, dass wichtige Repräsentanten Europas eine erstaunliche Abstinenz in Bezug auf politische Erinnerung an den Tag legten. Zwar erinnerte Bundespräsident Köhler bei der Eröffnung der »Topographie des Terrors« in Berlin an den 8. Mai, aber eine Feierstunde des Deutschen Bundestages fand aus diesem Anlass (im Unterschied zu der am 17. Juni) nicht statt. Silvio Berlusconi und Nicolas Sarkozy glaubten gar, es sei eine überzeugende Begründung, wegen der Finanzkrise der Gedenkfeier zum Tag des Sieges in Moskau fern zu bleiben.

Mit widersprüchlichem Verhalten bereicherte der estnische Präsident Toomas Hendrik Ilves die Gedenkkultur zum 8. Mai. Zuerst würdigte er auf einer Veranstaltung in Estland zu Ehren der Estnischen »Freiheitskämpfer« die SS-Freiwilligen als »Kämpfer für Freiheit und Unabhängigkeit Estlands«, dann fuhr er am 9. Mai zur Gedenkfeier nach Moskau, auf der an die militärische Niederringung der verbrecherischen faschistischen Truppen, insbesondere der SS, erinnert wurde.

Erinnert werden muss in diesem Zusammenhang auch an Lettland. Dort genehmigten Gerichte am 16. März in Riga einen Aufmarsch ehemaliger SS-Verbrecher – Seite an Seite mit lettischen Neofaschisten. Antifaschistische Proteste wurden dagegen verboten. Und um den Skandal auf die Spitze zu treiben, wurden danach auch noch öffentliche Gedenkveranstaltungen russischer Veteranen zum 9. Mai verboten.

Doch Gefahr droht nicht nur durch eine offene politische Rehabilitierung. Auch indirekte geschichtspolitische Revisionen, oft ausgelöst durch Gerichtsentscheide, geben Anlass zur Sorge. So konnte man wenige Tage nach dem 8. Mai aus Klaipeda (Litauen) von einem Gerichtsurteil hören, das das Zeigen von Hakenkreuzen nicht als Straftat bewertete, da es sich um ein »uraltes baltisches Symbol« handele. Zwar hat die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil Berufung eingelegt, doch das politische Signal ist erschreckend.

Auch andere Gerichte griffen in letzter Zeit mit ihren Urteilen in geschichtspolitische Debatten ein. In Ungarn rehabilitierte das höchste Gericht kürzlich einen faschistischen Kollaborateur. Den Versuch des ermordeten antifaschistischen Widerstandskämpfers Endre Sagvary, sich mit Waffengewalt seiner Verhaftung zu entziehen, bewertete das Gericht dagegen als Mord. Damit wird der antifaschistische Kampf kriminalisiert, seine Verfolgung dagegen legitimiert.

Selbst die höchste Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte veränderte vor wenigen Tagen ihre eigene Rechtsprechung im Fall des lettischen Partisanen Wassily Kononow aus dem Jahr 2008. Statt des Freispruchs für Kononow wurde das Urteil eines lettischen Gerichts vom Ende der 90er Jahre als »rechtmäßig« bestätigt, das die Kampfhandlungen der Partisaneneinheit als ungesetzlich bezeichnet und Kononow selbst wegen Mordes verurteilt hatte.

Diese beiden Urteile sind keine »Einzelfallentscheidungen«, sondern Ausdruck eines an vielen Fronten stattfindenden politischen Kampfes zur Umdeutung der Geschichte. Gegen diese Offensive ist internationaler Widerstand aus antifaschistischer Perspektive dringend geboten.

Kampffeld Geschichte

geschrieben von Detlef Kannapin

5. September 2013

Gedanken nach der öffentlichen Sachverständigenanhörung im
Bundestag

Jan.-Feb. 2008

Der Entwurf zur Fortschreibung des Gedenkstättenkonzeptes der Bundesregierung zielt vergangenheitspolitisch in die falsche Richtung. Und zwar grundsätzlich und in zweierlei Hinsicht. Erstens wird in ihm, trotz anfänglicher Immunitätsklauseln, dies nicht zu tun, der Vergleichscharakter zwischen dem NS-System und der DDR so stark betont, dass damit zunehmend offener eine historisch unzulässige Parallelisierung und Gleichsetzung herbeigeführt wird. Zweitens erhält die Erinnerung an die DDR-Gesellschaft im Entwurf ein dermaßen umfangreiches und dominierendes Gewicht, dass einerseits die Einbeziehung von NS-Gedenkstätten in Westdeutschland in die Förderung des Bundes in der Wahrnehmung fast untergeht und andererseits suggeriert wird, dass das Wissen über die NS-Geschichte in der Bevölkerung ausreichend verankert sei.

Diese Schieflage fällt auch wissenschaftlich und publizistisch hinter den Stand der Forschung und der medialen Berichterstattung zurück, welcher in den Jahren 2003 bis 2005 ansatzweise im Begriff war, die Totalitarismusdoktrin aufzugeben zugunsten der Erarbeitung einer parallelen deutschen Nachkriegsgeschichte mit der Vergleichsgröße DDR-BRD. Dass hier in Öffentlichkeit und Wissenschaft seit 2006 wieder die Rückkehr zur »Zwei-Diktaturen-Theorie« aufkommen konnte, ist nicht zuletzt dem kampagnenartigen Feldzug um die »Stasi-DDR«, unter anderem durch den Film »Das Leben der Anderen« geschuldet. Obwohl sich die DDR nach ihrem Selbstverständnis als »Diktatur des Proletariats« definierte und der Diktaturbegriff somit für die DDR anwendbar erscheint, wäre es meiner Ansicht nach nicht nur aus politischen Gründen sachlich treffender, die DDR als autoritärer Vorsorgestaat zu beschreiben, der bei gleichzeitiger umfassender Partizipation am Sozialaufkommen demokratische und undemokratische Elemente in sich vereinte.

Ein umfassendes Gedenkstättenkonzept hätte eigentlich auch die Geschichte der »alten« Bundesrepublik Deutschland mit einzubeziehen, denn nur unter Berücksichtigung der gegenseitigen Interessenskonvergenzen und -divergenzen lässt sich die Geschichte der deutschen Teilstaaten angemessen beurteilen.

In gewissem Sinne handelt es sich bei dem vorliegenden Entwurf weniger um eine Fortschreibung des Gedenkstättenkonzeptes, als um seine Neufassung.

Eine Reihe von Historikern, Politikwissenschaftlern und Soziologen waren beauftragt worden, zum Minister-Entwurf Stellung zu nehmen. Die überwiegende Mehrheit der Gutachten begrüßte die Fortschreibung des Gedenkstättenkonzeptes und machte anschließend institutionalisierte Werbung in eigener Sache (vor allem Marianne Birthler und Hubertus Knabe). Substantielle Kritik am Konzept übten lediglich vier Sachverständige: Aleida Assmann, Klaus-Dietmar Henke, Wilfriede Otto und Salomon Korn. Partielle Kritik an Einzelfragen kam von Martin Sabrow und Volkhard Knigge.

Da Assmann und Henke nicht an der Anhörung teilnahmen, ihre Kritik aber deutlich und unmissverständlich war, seien hier einige Punkte erwähnt. Assmann betonte, dass bei dem Stichwort Nationalsozialismus Völkermord und die Ermordung der europäischen Juden im Zentrum standen, die nun gerade nicht Teil der Diktatur waren. Die DDR hatte kein Pendant zum Holocaust und auch kein Pendant zum Vernichtungskrieg. Schließlich ergeben sich im Gedenken an die NS-Zeit und an die DDR-Gesellschaft geradezu spiegelverkehrte Täter-Opfer-Perspektiven, weshalb das historisch Spezifische nicht unter allgemeinen Formeln verschwinden darf.Aus Henkes Gutachten sollen zwei Sätze zitiert werden, die die ganze historisch-politische Irreführung des Minister-Entwurfes bloßlegen: »Die einzigartige, ganz aus autochthoner Quelle gespeiste Aggressivität des lange von großer Zustimmung der Bevölkerung getragenen Nationalsozialismus und der Zivilisationsbruch seiner Massenverbrechen, namentlich des Judenmordes, zählen im Gedächtnis der Welt zu den großen Menschheitskatastrophen. Jeder Versuch, selbst der Anschein, das ohne fremde Protektion nicht lebensfähige und von der Bevölkerung mehr ertragene als getragene Unrechtsregime der deutschen Kommunisten ›parallel‹ zur NS-Zeit abhandeln zu wollen oder den Nationalsozialismus und den diktatorischen Sozialismus in der Endstufe des Ausbaus von Gedenkstätten und Lernorten irgendwie äquivalent zu behandeln, ist historisch falsch, politisch verfehlt und kulturell verstörend.«

Dadurch, dass Salomon Korn, nur teilweise sekundiert von Sabrow und Knigge, fast allein gegen die Phalanx der Befürworter der Fortschreibung auftreten musste, war absehbar, wie die Veranstaltung verlaufen würde. Zu Beginn stellte Staatsminister Neumann in seinem Eingangsstatement heraus, dass der Entwurf keinesfalls eine Relativierung der NS-Verbrechen beabsichtige, sondern ein ganzheitliches Gedenkstättenkonzept vor Augen habe, das NS-Gesellschaft und DDR angemessen berücksichtige. Davon konnte aber sowohl nach der Lektüre aller Unterlagen zum Thema, als auch nach den meisten Äußerungen der Sachverständigen, keine Rede sein.

Tenor und Stimmung der Anhörung waren von Anfang an auf die Auseinandersetzung mit der DDR konzentriert und riefen den mehr als zwiespältigen Eindruck hervor, über die NS-Geschichte wäre schon alles, über die DDR aber noch nichts gesagt. Das beste Beispiel für den herrschenden Geschichtsrevisionismus lieferte Klaus Schroeder, der Leiter des Forschungsverbundes SED-Staat an der Freien Universität- Berlin bei dieser Anhörung: »Wir stellen fest, dass die DDR im Wesentlichen als eine soziale Gesellschaft dargestellt wird, in der der Alltag solidarisch war und gut funktionierte und die diktatorischen Aspekte dieser Gesellschaft weitgehend ausgeblendet sind. Das geht so weit, dass ein Großteil der jungen Leute die DDR überhaupt nicht als Diktatur einordnet. Das heißt, hier ist ein gewisser Nachholebedarf, nicht nur bei der Aufarbeitung – dort vielleicht sogar weniger – als bei der Vermittlung der Kenntnisse über die DDR, dass es hier nicht zu einer Verklärung kommt, die dann wiederum neuen totalitären Verführungen Raum öffnen kann.« Schroeder wertete hier eine Schülerumfrage aus, deren Ergebnisse offensichtlich nicht in sein eigenes ideologisches Leitbild passten. Für den kritischen Umgang mit der DDR ist festzuhalten, dass Schroeders Ansicht erstens von den herrschenden Gruppen im Land massiv zu einer Konsensmeinung ausgebaut werden soll und dass zweitens dies ersichtlich mit erheblichen Schwierigkeiten in der Umsetzung verbunden ist, weil ein viel differenzierteres Geschichtsbild über die DDR mit den Erfahrungen und Erlebnissen der DDR-Bürger und den nachwachsenden Generationen übereinstimmt.

Hätte die Abgeordnete der Linken, Luc Jochimsen, ihre knappe Fragezeit nicht wenigstens dem ansonsten von den anderen Parteien (mit einer kurzen Ausnahme bei den Grünen) ignorierten Sachverständigen Salomon Korn gewidmet, wären zur Problematik der NS-Gedenkstätten gar keine Fragen gestellt worden, und die »technokratische Veranstaltung« (Korn) hätte vollends zu einem regierungsamtlichen Tribunal gegen die DDR-Geschichte ausarten können.

In diesem Zusammenhang war es jedoch spannend zu sehen, wie sich die interpretative Abwertung der DDR-Bürger und der Bürger in den Neuen Bundesländern durch die gesamtdeutsche Öffentlichkeit auch in Fachkreisen durchgesetzt hat. Es ist also kein Wunder, dass sich große Bevölkerungsteile nach und nach von historischen Anmaßungen und den politischen Institutionen zurückziehen. Dies geschieht allerdings auch mit den gefährlichen Folgen einer Hinwendung zum Rechtsextremismus, einer staatlich verordneten und voraussehbaren Praxis, denn wenn Nationalsozialismus und DDR prinzipiell das Gleiche sind, die DDR-Erfahrungen der Bürger aber keinen Platz im offiziellen Geschichtskanon haben, dann kann aufgrund der erfahrenen Harmlosigkeit der DDR das NS-System nicht so schlimm gewesen sein. Luc Jochimsens Fragen an Salomon Korn bezogen sich ausschließlich auf die NS-Gedenkstätten, immer auch vor dem Hintergrund gegenwärtiger Konfliktlagen und mit eindringlichen Warnungen vor rechtsextremistischen Potenzialen.

Nach der Anhörung wurde das Gedenkstättenkonzept an das Bundeskulturministerium zur Überarbeitung zurück überwiesen. Wann ein überarbeiteter Entwurf vorgestellt wird, ist noch nicht abzusehen. Man muss aber davon ausgehen, dass entscheidende Richtungsänderungen oder gar eine elementare Neuorientierung hin zu einem ausgewogenen Geschichtsbild (unter Einbeziehung der »alten« Bundesrepublik) nicht vorgenommen werden. Für eine linke Gedenkstättenpolitik ergibt sich daraus die Aufgabe, eine grundsätzliche Kritik am vorliegenden Entwurf zu formulieren und ein eigenes Gedenkstättenkonzept zu entwickeln, in welchem die Gewichtung der verschiedenen Phasen der deutschen Geschichte wieder mit der historischen Realität Schritt hält.