Einladungen zum Missbrauch
28. November 2013
Massenhaft behängte die NPD zur Bundestagswahl Städte und Gemeinden mit dem hetzerischen Plakat »Geld für die Oma, statt für Sinti und Roma«. Damit wurde eindeutig gegen Sinti und Roma gehetzt, wurden Menschen diskriminiert und ein Klima gefördert, das bis zu Gewalttaten führt.
Lob und Beifall also für jene Städte und Gemeinden, die die Beseitigung dieser Hetzplakate verfügten und sie in einigen Fällen auch selbst abhängten – bis das Verwaltungsgericht Kassel entschied, dass dies nicht rechtens sei. Das Plakat könne zwar als Abwertung einer Volksgruppe angesehen werden, da aber nicht eindeutig (und direkt) zu Willkürmaßnahmen gegen Sinti und Roma aufgefordert werde, müsse das Plakat als Wahlwerbung hingenommen werden. Es falle unter die Meinungsfreiheit.
Eine solche Interpretation schafft Freiraum für neofaschistische Hetze und Propaganda – und man fragt sich immer wieder, was noch geschehen muss, damit Staatsanwälte und Gerichte erkennen, dass demokratische Freiheiten nicht dazu da sind, Neofaschisten Raum zu geben, damit sie letztlich Demokratie und Freiheit beseitigen können.
Doch es gibt noch Krasseres: In Frankfurt am Main wurde ein junger Mann von Neonazis zusammengeschlagen und mit mehreren Knochenbrüchen schwer verletzt, weil er sie zur Rede gestellt hatte, als sie eine S-Bahn-Station mit Aufklebern bepflasterten.
Erstes Ergebnis: Neun Monate später steht der Verprügelte (nicht die Neonazis!) als Angeklagter vor Gericht, weil die Neonazis ihn angezeigt hatten und die Justiz dem auch folgte. Ergebnis jedoch: Freispruch. Mehrere Zeugen hatten bestätigt, dass der Sachverhalt genau umgekehrt war.
Es dauerte allerdings nochmals neun Monate, bis endlich die Neonazis vor Gericht standen. Und nun passierte es, dass das Gericht das Verfahren binnen zehn Minuten einstellte, weil nicht zu klären sei, ob es nicht doch, wie die Neonazis behaupteten, »Notwehr« gewesen sei. Die Nazis blieben straffrei.