Mit »Identität« und »Leitkultur«

geschrieben von Ernst Antoni

8. Mai 2016

»Bayern ist Teil der deutschen Nation mit gemeinsamer Sprache und Kultur. Es ist tief eingewurzelt in Werte und Traditionen des gemeinsamen christlichen Abendlandes und weiß zugleich um den jüdischen Beitrag seiner Identität.« Weshalb eben Wahrung und Schutz jener »identitätsbildenden Prägung unseres Landes (Leitkultur)« Zweck des Gesetzes seien, in dessen Präambel sich obige Formulierungen finden.

Es geht um das künftige »Bayerische Integrationsgesetz«, das schon vor dem Entwurf des Bundes- »Integrationsgesetzes« öffentlich wurde. Gleich eingangs werden hier zwei in »völkischen« Kreisen seit je beliebte Vokabeln leitmotivisch in den Gesetzestext eingeführt: »Identität« und »Leitkultur«. Sie geben im Gesetzesentwurf, der im Land ebenso schnell parlamentarisch durchgezogen werden soll wie de Maizières Modell im Bund, die Grundstruktur für die einzelnen 17 Artikel vor.

Ist das alles – die Bundes-Vorstöße flankierend, antreibend, sie oft weit übertreffend – dem üblichen Gedröhne aus der CSU-Ecke zuzuordnen? Oder ist es doch schon ein bisschen mehr? Sicherlich geht es auch um Signale an ultrarechts, von der AfD bis in die ganz braunen Sümpfe: In Zukunft könnte vielleicht das eine oder andere gemeinsam…

Aber es geht hier auch – und da verlassen wir das Feld der angeblichen »Flüchtlingskrise« – um »identitäre« Volksgemeinschafts-Modelle unseligen Angedenkens. Es soll, »leitkulturell« berechtigt, noch vorhandenen Rechten der Garaus gemacht werden. Im bayerischen Gesetzentwurf ist da über die »Deutsche Sprache« (Artikel 4 f.), die »Bildung« (Artikel 6 ff.) bis hin zu »Rundfunk und Medien« (Art. 10) manches drin.

Und spätestens der Blick auf Sanktionen (Art. 13, »Achtung der Rechts- und Werteordnung« und Art. 14, »Unterlaufen der verfassungsmäßigen Ordnung«) lehrt, dass es eher sekundär um In- oder Ausländer oder Integration geht, wie die Gesetzesmacher vorgeben. Sondern ganz einfach gegen Grundrechte, Freiheit und Demokratie.