Entschädigung jetzt!

geschrieben von AK-Distomo, Hamburg

18. Dezember 2016

Forderungen der griechischen Opfer der NS-Kriegsverbrechen sind nicht erledigt

Der griechische Ministerpräsident Alexis Tsipras erklärte zuletzt am 16.8.2016, während der Ge-denkfeier für die Opfer eines Wehrmachts-Massakers in dem nordgriechischen Dorf Kommeno, Athen werde »auf diplomatischer und falls nötig auf gerichtlicher Ebene« gegen Berlin vorgehen, sollte die Bundesregierung sich weiterhin weigern, in Reparationsverhandlungen einzutreten.
In dem kürzlich veröffentlichten Abschlussbericht des parlamentarischen Ausschusses für die Reparations- und Entschädigungsforderungen Griechenlands wird die deutsche Reparationsschuld auf 269 Milliarden Euro beziffert. Der Bericht listet die bis heute offenen Ansprüche auf Reparationen und Entschädigungen auf.
Behauptungen der Bundesregierung, die Reparationsfrage sei »erledigt«, treffen nicht zu, denn Deutschland hat seine Schulden gegenüber Griechenland bis heute nicht bezahlt. Tatsächlich ist die Zahlung der 1946 verbindlich anerkannten Reparationsleistungen mit dem Londoner Schuldenabkommen vom Februar 1953 zwar gestundet, aber nicht aufgehoben worden. Seit dem Abschluss des 2+4 Vertrages im Jahr 1990 sind alle Forderungen fällig. Dies gilt auch für die individuellen Forderungen der Opfer deutscher Kriegsverbrechen. Die deutsche Zahlungsverweigerung ist ein krasser Verstoß gegen das Internationale Recht und eine fortwährende Demütigung der Opfer.
Am 10. Juni 1944 wurden in der griechischen Ortschaft Distomo 218 Dorfbewohner von einer SS-Polizeieinheit regelrecht abgeschlachtet. Eine strafrechtliche Verfolgung der Mordaktion gab es nie. Die Entschädigungssumme von umgerechnet 28 Millionen Euro ist bis zum heutigen Tage von der Bundesrepublik Deutschland nicht beglichen worden. Die Zwangsvollstreckung in deutsches Staatseigentum in Griechenland scheiterte bislang am Veto des griechischen Justizministers. Die Klägerinnen und Kläger mussten nach Italien ausweichen, um dort ihre Ansprüche durchzusetzen. Sie ließen durch ihren Anwalt, Dr. Joachim Lau aus Florenz, Forderungen der Deutsche Bahn AG pfänden, die als hundertprozentiges Staatsunternehmen für die Schulden der Bundersrepublik haftet. Über die Rechtmäßigkeit dieser Pfändung entscheidet in Kürze der oberste Gerichtshof Italiens, der Kassationshof.
Deutschland schuldet den Opfern und Überlebenden viele Milliarden Euro als Entschädigung für die während der Besatzung begangenen NS-Massaker, denen mindestens 30.000 Menschen zum Opfer gefallen sind. Für diese Verbrechen wurde an die Überlebenden und die Angehörigen der Ermordeten bis zum heutigen Tag kein Cent Entschädigung gezahlt.
Deutschland weigert sich auch, Forderungen der Jüdischen Gemeinde Thessaloniki zu erfüllen. Diese erhebt gemeinsam mit der Initiative »Zug der Erinnerung« die Forderung gegen die Deutsche Bahn AG und ihre Eigentümerin (die Bundesrepublik Deutschland), die von den Opfern erpressten Fahrtkosten für die Massendeportationen aus Griechenland nach Auschwitz und Treblinka in vollem Umfang unverzüglich an die Jüdische Gemeinde von Thessaloniki zurückzuerstatten. Die Deutsche Bahn AG und die deutsche Regierung lehnen auch in diesem Fall jede Verantwortung und jede Haftung ab.
Statt die Opfer zu entschädigen, bewirbt die deutsche Regierung etwa den Deutsch-Griechischen Zukunftsfonds (DGZ), der offiziell »der Versöhnung und der historischen Aufarbeitung zwischen Deutschland und Griechenland dienen« soll. Er kostet nicht 269 Milliarden Euro, sondern ist lediglich für die Dauer von drei Jahren mit jährlich einer Million Euro dotiert – Geld, das nur zum geringsten Teil den Opfern und ihren Nachfahren zugute kommt, aber mit ausgewählten Geschichtsprojekten den Eindruck erwecken soll, es gebe eine umfassende Aufarbeitung der deutschen Verbrechensgeschichte. Es handelt sich aber um ein »trojanisches Pferd« mit dem Ziel, gerade in der jetzigen ökonomischen und politischen Situation in Europa Imagewerbung für Deutschland zu betreiben; vor allem soll es den anhaltenden Reparationsforderungen den Wind aus den Segeln nehmen – zu Lasten der NS-Opfer. Der AK Distomo lehnt daher die Zusammenarbeit mit Institutionen wie dem DGZ ab.
Der Arbeitskreis Distomo begrüßt alle politischen und rechtlichen Schritte, um Deutschland endlich zur Einhaltung seiner Entschädigungs- und Reparationsverpflichtungen zu zwingen. Für die grie-chischen Überlebenden und Angehörigen der von Wehrmacht und SS Getöteten gehört dazu auch die Vollstreckung in deutsche Liegenschaften und andere staatliche Vermögenswerte Deutschlands in Griechenland. Nach Überzeugung des AK Distomo dürfen die individuellen Entschädigungsansprüche der Opfer der NS-Verbrechen keinesfalls der politischen Opportunität geopfert werden.

Sofortige Entschädigung aller Opfer des Nationalsozialismus! Nazi-Verbrechen nicht vergeben, den antifaschistischen Widerstand nicht vergessen! Gemeinsamer Kampf gegen den wiedererstarkenden Faschismus in Europa!