Längst verstorben

2. Februar 2017

Die in Ludwigsburg ansässige Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen will prüfen, inwieweit der Beschluss des Bundesgerichtshofes im Fall Gröning (siehe Kommentar auf Seite 4) sich auch auf die Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes anwenden lasse. Zuvor sollen jedoch die Ermittlungen zu Tätern in den Konzentrationslagern Bergen-Belsen, Stutthof und Neuengamme zu Ende gebracht werden. Dass die erst jetzt begonnene Behandlung der Verbrechen kaum noch zu Verfahren und Verurteilungen führt, verdeutlicht das Beispiel einer Liste von 80 Einsatzgruppen-Angehörigen, die das Wiesenthal-Zentrum der Zentralstelle übergeben hatte. Dabei wurde festgestellt, dass der Großteil der bis dahin unbehelligt Gebliebenen inzwischen verstorben ist.