Wie gefährlich ist Beate Zschäpe?
16. April 2017
In den letzten Wochen ging es im Prozess gegen Beate Zschäpe um die Frage ihrer Schuldfähigkeit. Ihre Anwälte wollten verhindern, dass der Psychiater Henning Saß sein Gutachten über die Psyche der Angeklagten vorträgt. Sie warfen dem renommierten Gerichtspsychiater vor, dass er nicht mit der Angeklagten gesprochen habe. Unerwähnt ließen sie dabei, dass sie es selbst war, die jeden Kontakt mit dem Psychiater abgelehnt hat. Um den Auftrag des Gerichts zu erfüllen blieb ihm nichts Anderes übrig, als sich auf Aktenstudien und eigene Beobachtungen während des Prozesses zu beschränken.
Saß entwickelte in seinem mündlich vorgetragenen Bericht zwei Szenarien. Im ersten ist er der Frage nachgegangen, ob die Behauptungen von Beate Zschäpe schlüssig sind, oder sie sich nur aus taktischen Gründen als weitgehend unschuldig darstellt. Zu dieser Darstellung gehört auch ihre Aussage, sie habe von den Morden immer erst im Nachhinein erfahren und hätte sie somit nicht verhindern können. Außerdem sei sie, so hat sie es in einer von ihrem Anwalt verlesenen Stellungnahme behauptet, emotional und sexuell von den beiden Uwes abhängig gewesen und habe sich in hohen Alkoholkonsum und die Pflege ihrer Katzen geflüchtet. Diese Sicht läuft überspitzt gesagt darauf hinaus, dass Beate Zschäpe eigentlich das erste Opfer der beiden Mörder gewesen sei und nicht ihre Mittäterin.
Henning Saß widersprach dieser Darstellung in allen Punkten. Er sieht in ihrem Verhalten Anzeichen von manipulativem Verhalten, Verdrängungen und egozentrischen Zügen. Er wollte eine Persönlichkeitsstörung zwar nicht vollständig ausschließen, betonte aber, dass er die Angeklagte in allen Punkten für schuldfähig hält. Außerdem -bescheinigt er ihr, dass sie »erfolgreich Grundsätze (…) der Heimlichkeit, des Verbergens, des Täuschens« eingehalten hat und dadurch das Leben im Untergrund mit ermöglicht hat«. Sie habe sich »lieber als gute Nachbarin« gezeigt, »die von ihrer Gesinnung nicht preisgegeben hat«. Außerdem betonte er, dass sie sich in keinster Weise von ihrer Gesinnung getrennt hat und es möglich ist, dass sie nach Verbüßung der Haftstrafe wieder politisch aktiv wird.
Mit seinem Gutachten stützt Henning Saß die These der Bundesstaastsanwaltschaft, dass Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe gemeinsam und arbeitsteilig die Morde begangen haben.
Mittlerweile haben die Verteidiger von Beate Zschäpe ein zweites Gutachten beantragt. Dadurch wird der Prozess wahrscheinlich weiter verzögert werden.