Nasenkontrolle und Wegsperren

geschrieben von Ernst Antoni

3. Oktober 2017

Vorbeugehaft, Präventivgewahrsam,…Altbekannte Begriffe schwirren in Zusammenhang mit einer Gesetzesmaßnahme des Bayerischen Landtags vom 19. Juli herum. Einer fehlt: »Schutzhaft« will die Neuerung im Verhaftungswesen nun doch keiner nennen. Dafür gibt es die schöne Bezeichnung für Leute, die von der Maßnahme im freistaatlichen »Polizeiaufgabengesetz« künftig betroffen sein sollen: »Gefährder«.

Wer als solcher gesehen wird, war der Pressemitteilung des Bayerischen Innenministeriums zu entnehmen: »Besonders wichtig ist es dem bayerischen Innenminister, die Bürger noch besser vor hochgefährlichen Menschen zu schützen, seien es beispielsweise Islamisten, Linksextreme oder Rechtsextreme. Die Notwendigkeit habe beispielsweise auch der G20-Gipfel in Hamburg gezeigt.«

Wer gerade als »Gefährder« betrachtet wird, darüber kann die Polizei entscheiden. Dann kann der oder die ins Behördenauge Gefasste weggesperrt werden. Nicht nur für 14 Tage, wie bisher schon bei Vorbeugehaft möglich, sondern im Grunde genommen auf unbefristete Zeit. Beim Aussuchen der »Gefährder« sind den Ordnungskräften bestimmt die einschlägigen Geheimdienste gerne behilflich.

Damit Minister Herrmann sieht, dass auch der Bundesinnenminister nicht schläft, als dessen Nachfolger er ja bereits im Gespräch ist, hat Thomas de Maizière kürzlich ein schönes Pilotprojekt gestartet. Die »automatische Gesichtserkennung« am Berliner Bahnhof Südkreuz. Klappt die erst richtig, geht’s noch einfacher: Erst Nasenkontrolle, dann Wegsperren.