Kritik an SS tabu
28. November 2017
Der öffentliche Hinweis auf Verbrechen der SS ist nach einem Urteil des Rigaer Regionalgerichts strafbar. Es verurteilte im September einen lettischen Antifaschisten, weil er am Rande des jährlichen Aufmarsches zu Ehren der Waffen-SS ein Bild von Erschießungen durch die SS hochgehalten hatte. »Das öffentliche Verbreiten eines solchen Bildes steht in engem Zusammenhang mit Bestrebungen, das internationale Ansehen Lettlands zu schädigen«, erklärten die Richter. Durch das Zeigen von »gewalttätigen Abbildungen« werde »ethnischer Hass in der Gesellschaft gefördert«, »zur Gewalt aufgerufen« und »die Stabilität des Landes gefährdet«.