Mehr hetzen
17. Juli 2018
Die AfD und der Volksverhetzungsparagraph
Die AfD, deren Wahlergebnisse davon zeugen, dass sie nur eine Minderheit vertritt, gibt trotzdem gerne vor, für alle zu sprechen. Doch alle heißt für sie nicht alle, die hier leben, sondern »das deutsche Volk«. Wer genau dazu gehört, steht allerdings nicht fest. Nachdem das »Zentrum für politische Schönheit« Björn Höcke als ausgewanderten Portugiesen enttarnte, wird an den Kriterien wohl noch zu feilen sein.
Bisher definieren sie die Zugehörigkeit zu ihrem »deutschen Volk« vor allem durch Abgrenzung. Abgrenzung von Menschen, die nach ihrer Meinung nicht dazugehören: Migranten, Flüchtlinge, Muslime und neuerdings sogar Behinderte. Wem dabei Assoziationen zum Faschismus kommen, der liegt nicht falsch. Betrachtet man die politische Agenda der AfD, scheint sie dem Plan zu folgen, nach und nach alle Elemente der faschistischen Ideologie aufzugreifen, um sie Stück für Stück wieder salonfähig zu machen.
In dieses Bild passt auch der jüngste Antrag der AfD-Fraktion im Bundestag, den Straftatbestand der Volksverhetzung (§130 StGB) dahingehend zu erweitern, dass durch ihn nicht mehr nur Minderheiten vor antisemitischen, rassistischen und nazistischen Angriffen geschützt werden sollen, sondern auch »die deutsche Bevölkerung vor Deutschenfeindlichkeit«. Damit wird zwar der Geist des Paragraphen in sein Gegenteil verkehrt, doch das ist für die Antragsteller kein Problem. Im Gegenteil. Seine faktische Beseitigung käme ihnen nur zupass. Denn obwohl es schwierig ist, nach diesem Paragraphen verurteilt zu werden, ist es einigen AfD-Funktionären bereits gelungen. Weitere Ermittlungsverfahren laufen u.a. gegen den Fraktionsvorsitzenden Gauland, den Verfasser des Änderungsantrags, Jens Maier, und die Abgeordnete Beatrix von Storch.