Welterbe
14. August 2018
Die Akten und Tonaufzeichnungen des von Generalstaatsanwalt Fritz Bauer angestrengten ersten Auschwitzprozesses (1963 bis 1966 in Frankfurt/Main) wurden von der UNESCO zum Weltdokumentenerbe erklärt. Damit seien sie »Teil des entstehenden Gedächtnisses der Menschheit«, erklärte die Präsidentin der deutschen UNESCO-Kommission, Verena Metze-Mangold. Sie seien »Erinnerung und Mahnung an uns, zugleich an die zukünftigen Generationen, dass wir Unrecht nicht schweigend hinnehmen dürfen«.