Jalloh-Tod ungeklärt
15. Februar 2019
Von der Justiz wurde der Fall des vor 14 Jahren in einer Dessauer Polizeizelle durch Verbrennung zu Tode gekommenen Afrikaners Oury Jalloh endgültig zu den Akten gelegt. Die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen-Anhalt wies die Beschwerde von Hinterbliebenen gegen die Einstellung des Verfahrens ab. Es hätten sich »keine beweisbaren Anhaltspunkte« dafür ergeben, dass Polizisten oder Dritte den Häftling getötet haben. Damit bleiben die Umstände des an Händen und Füßen gefesselten Sierra Leoners, der sich trotz Fesselung selbst angezündet haben soll (was Gutachten als unmöglich bezeichnen) ungeklärt. Die Jalloh-Initiative fordert weiterhin Aufklärung.