Leistungsempfänger
7. April 2019
In einer vom belgischen Parlament beschlossenen Entschließung wird die deutsche Regierung aufgefordert, Zahlungen an Belgier, die auf Seiten des Nazi-Regimes kämpften und verletzt wurden, einzustellen. NS-Kollaborateure sollten nicht noch Geld vom deutschen Staat bekommen. Vom Bundesarbeitsministerium wurde dazu erklärt, unter den verbliebenen 18 Leistungsempfängern in Belgien befänden sich keine ehemaligen SS-Angehörige. Im Übrigen sei für die Zahlungen das Land Nordrhein-Westfalen zuständig.