Politikverbot

7. April 2019

Laut einer Entscheidung des höchsten deutschen Finanzgerichts, des Bundesfinanzhofes, steht dem globalisierungskritischen Netzwerk attac die Gemeinnützigkeit nicht zu, weil es »allgemeinpolitisch« aktiv sei. Die Organisation stelle »tagespolitische« Forderungen und versuche mit Kampagnen, die politische Meinungsbildung zu beeinflussen. Das stehe gemeinnützigen Körperschaften nicht zu. Die Klage vor dem Bundesfinanzhof hatte der damalige Bundesfinanzminister Schäuble veranlasst, nachdem das hessische Finanzgericht zu Gunsten von attac entschieden hatte. Der Spruch des Bundesfinanzhofs läuft auf ein Politikverbot für zivilgesellschaftliche Organisationen hinaus, wenn sie die Gemeinnützigkeit in Anspruch nehmen wollen. Kritiker der Entscheidung des Bundesfinanzhofes drängen nunmehr auf eine gesetzliche Änderung der Abgabenordnung, auf deren jetzige Fassung sich der Finanzhof berief.