Erlass genügt nicht

4. Oktober 2019

Nach jahrzehntelangen erheblichen Schwierigkeiten bei der Einbürgerung von NS-Verfolgten und deren Nachkommen soll nunmehr die Einbürgerung von durch die Nazis Vertriebenen, Verfolgten und derer Nachkommen erleichtert werden. Das Bundesinnenministerium plane eine entsprechende »großzügige Erlassregelung«. Bislang war eine Einbürgerung nach dem abgelaufenen Stichtag im Jahre 1970 in der Regel nur noch dann möglich, wenn den Betroffenen oder ihren Vorfahren die deutsche Staatsbürgerschaft von den Nazis entzogen worden war. Trotz der angekündigten Verbesserung, die wiederum nicht für alle Fälle gilt, fehlt nach wie vor ein gesetzlicher Anspruch.