Kein Geld für NPD

7. Oktober 2019

Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung haben gemeinsam beim Bundesverfassungsgericht beantragt, die NPD wegen der vom Gericht festgestellten Verfassungsfeindlichkeit von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. Zuvor muss das Gericht jedoch über eine Klage der NPD gegen die im Juni 2017 beschlossene Grundgesetzänderung entscheiden, die den Ausschluss einer verfassungsfeindlichen Partei aus der staatlichen Finanzierung ermöglicht. Abgewiesen hat das Bundesverfassungsgericht bereits die Klage der NPD gegen die von der Bundestagsverwaltung verfügte Strafzahlung in Höhe von 1,27 Millionen Euro, die bereits eingezogen wurde. Im abgelaufenen Jahr 2018 erhielt die NPD aus staatlichen Mitteln rund 880.000 Euro.