Recht für Neonazis

7. Oktober 2019

In Hessen hatte die Gemeinde Ranstadt im Europawahlkampf verfügt, dass NPD-Plakate zu entfernen seien, auf denen stand: »Stoppt die Invasion. Migration tötet. Widerstand jetzt«, weil sie den Tatbestand der Volksverhetzung erfülle und eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit darstelle. Die NPD erhob dagegen im Nachhinein Klage und bekam nunmehr vom Verwaltungsgericht Gießen Recht. Das Gericht erklärte, der NPD-Text lasse eine eindeutige Aufforderung zur Gewalt gegen Ausländer »nicht zweifelsfrei« erkennen. Zudem könne sich die NPD auf ihre Rechte als Partei berufen, Wahlkampf zu betreiben. Das Bundesverfassungsgericht habe die NPD zwar als verfassungsfeindlich eingestuft, aber nicht verboten.