Recht für Neonazis

24. November 2019

Wegen »grob herabsetzender« Hetze gegen Flüchtlinge und die Flüchtlingspolitik auf seiner Facebook-Seite wurde der Berliner Landesverband der NPD vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.300 Euro verurteilt. Die Beschwerde der NPD dagegen wurde vom Berliner Kammergericht verworfen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte jedoch, dass selbst hetzerische und offen rassistische Äußerungen unter die Meinungsfreiheit fallen könnten. Das Urteil des Amtsgerichts sei zu pauschal gewesen. Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln soll das Bundesamt für Verfassungsschutz, das seinen Sitz in Köln hat, die Identitäre Bewegung nicht als »rechtsextremistisch« bezeichnen dürfen, wie das in einer Pressemitteilung des Amtes geschah. Damit sei die Identitäre Bewegung in ihrem sozialen Anspruch und in ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung