VS Thüringen: Nicht reformierbar

geschrieben von Markus Roth

4. Dezember 2019

Der mittlerweile aus dem Amt beförderte Chef des Bundesverfassungsschutzes, Hans-Georg Maaßen (CDU), hält den Thüringer Verfassungsschutz mittlerweile für »eine Attrappe«. Die Landesregierung aus Linke, SPD und Grüne hatte den Verfassungsschutz 2015 umorganisiert und dem Amt einen neuen Chef verpasst: Den langjährigen Generalsekretär des Zentralrats der Juden, Stephan Kramer. Dieser sollte nach bekanntgewordenen Skandalen (Beteiligung am NSU, Aufbau von Neonazi-Organisationen, Sabotage der Polizei) im VS Thüringen aufräumen. Das war der Kompromiss unter den Koalitionären, der die generelle Abschaffung des Amtes (das forderten Linke und Grüne) abwenden sollte.

Schon Anfang 2015 wurde der Einsatz von V-Leuten faktisch abgeschafft. Das war eine direkte Konsequenz aus dem ersten parlamentarischen NSU-Untersuchungsausschuss (2014). Der Verfassungsschutz ging seit der Reform überwiegend dem Auftrag der Information der Öffentlichkeit nach und hat den Arbeitsbereich »Rechtsextremismus« ausgeweitet. Der VS Thüringen unter Kramer war es auch, der die AfD erstmalig als »Prüffall« deklarierte und damit mutig voran schritt. Doch dabei blieb es. Die größten Neonazi-Konzerte der letzten Jahre konnten in Thüringen stattfinden, das VS-Personal ist gleich geblieben und seine Analysefähigkeiten zur Enttarnung rechter Terrorzellen haben sich nicht verbessert. Stattdessen wirft Kramer den nicht-staatlichen Rechercheuren vor, sie bewegten sich nicht im rechtsstaatlichen Rahmen. Der VS-Kritiker Kramer hat sich nach vier Jahren im Amt zu einem Verfassungsschutz-Fan entwickelt, der beweist, dass der Verfassungsschutz nur bedingt reformierbar ist.