Nicht öffentlich
9. Februar 2020
Die Ermittlungen nach Bekanntwerden rechtsextremer Umtriebe in Frankfurter und hessischen Polizeikreisen, darunter Verbindungen zur Verbreitung von Hass- und Droh-Mails gezeichnet mit »NSU 2.0«, dauern seit über einem Jahr noch immer an. Eingestellt wurde das Verfahren gegen einen führenden Polizeibeamten aus Mühlheim am Main, der auch Ausbilder war und in einer Chatgruppe Nazi- und Hakenkreuz-Darstellungen verbreitet hat. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ist die Verbreitung in der Chatgruppe »nicht öffentlich« und daher als nicht strafbar anzusehen.