NSU-Urteil nach 93 Wochen

24. Mai 2020

Trio-These weiterhin unhaltbar

Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München hat am 21. April die schriftliche Urteilsbegründung im Strafverfahren gegen die Mitglieder und Mittäter des NSU in der Geschäftsstelle des Gerichts hinterlegt. Damit wurde die Frist von 93 Wochen seit der mündlichen Urteilsverkündung am 11. Juli 2018 maximal ausgereizt. Ab jetzt gilt eine Frist von vier Wochen für die Revisionsbegründung der Bundesanwaltschaft. Hier wird es darauf ankommen, dass vor allem das milde Urteil gegen André Eminger (zweieinhalb Jahre Haft) angefochten wird.

Schon in der mündlichen Urteilsverkündung hatte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl die These vom NSU als »Trio« vertreten. Der NSU soll demnach aus einer aus drei Personen bestehenden, isoliert agierenden Gruppe mit nur wenigen Unterstützer*innen bestanden haben. Alle Anträge der Opferfamilien, das Netzwerk der NSU-Unterstützer*innen aufzuklären, schmetterte das OLG ab.

Das geringe Strafmaß für Ralf Wohlleben und André Eminger sendet ein fatales Zeichen an die Betroffenen, aber auch an die Neonazi-Szene. Beide Verurteilten sind auf freiem Fuß und weiterhin aktive Neonazis. Das kommt einer Amnestie für das »Netzwerk der Kameraden« gleich, von dem der NSU in seinem Bekennervideo sprach. Nazis und Rassist*innen werden ermuntert, weiterzumachen. Die rechten Anschläge in den letzten Monaten und Wochen zeigen dies allzu deutlich.

Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass Wohlleben ein zentraler Unterstützer und Eminger wohl ein viertes Mitglied des Kerntrios des NSU war. Dennoch erfuhr er Milde, um das Konstrukt der »isolierten Gruppe« weiter aufrecht zu erhalten. In der mündlichen Urteilsverkündung wurde auch die Polizei von jeglicher Verantwortung freigesprochen. Der Senat erachtete es zudem nicht für nötig, die Rolle der Inlandsgeheimdienste zu erwähnen. Fast zwei Jahre nach der Urteilsverkündung wissen wir heute mehr über rassistische und neonazistische Strukturen in der Polizei. Wir wissen, dass Polizist*innen für Morddrohungen an der Rechtsanwältin der Familie Şimşek, Seda Başay-Yıldız, verantwortlich sind. Allein in Hessen stehen aktuell 38 Polizist*innen wegen neonazistischer Aktivitäten unter Verdacht. Wir wissen auch, dass der hessische Verfassungsschutz die Akten mit Bezug zum NSU unverhältnismäßig lange unter Verschluss hielt. Das Aktionsbündnis »NSU-Komplex auflösen« fordert deshalb eine Enquete-Kommission zu rassistischen Strukturen in den Sicherheitsbehörden. Mehmet Daimagüler, Nebenklagevertreter im NSU-Prozess, bewertet die Entwicklungen so: »Deutlich ist, dass der Staat ‚endlich’ einen Schlussstrich ziehen will, wobei dieses ‚endlich’ bereits Wochen nach der Selbstenttarnung deutlich spürbar war. Aus dem Verschweigen des Staates soll ein Schweigen der Gesellschaft werden. Wenn wir uns aber mit dem großen Verschweigen abfinden, dann sollten wir auch nicht überrascht sein, dass Nazis und Rassisten weiter drohen und morden, dass Menschen sterben und dass die Zustände nicht besser, sondern schlechter werden.«

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www.nsu-tribunal.de.