Haftstrafen verhängt

2. Juni 2020

Das Oberlandesgericht Dresden hat acht Mitglieder der Gruppe »Revolution Chemnitz« wegen Gründung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und schweren Landfriedensbruchs zu Freiheitsstrafen verurteilt. Das Strafmaß reicht von zwei Jahren und drei Monaten bis zu fünfeinhalb Jahren. Die Männer hatten im September 2018 eine Chatgruppe gegründet. Vier Tage später attackierten sie bei einer Demo von »Pro Chemnitz« eine Gruppe von Unbeteiligten. Der Rädelsführer wurde gefasst. Die Gruppe existierte ganze fünf Tage. Laut Gericht gab es noch keine Pläne, die zum Bürgerkrieg führen sollten. Der Vorsitzende Richter sprach jedoch von einer Eigendynamik, die solche Gruppen entwickeln könnten. Dies hätten faschistischen Zusammenschlüsse wie »Freital« oder »Oldschool Society« gezeigt.