Nicht angeklagt
9. Oktober 2020
Die zwei mutmaßlichen Haupttäter (NPD/AfD) im sog. »Neukölln Komplex« (rechte Anschlagsserie mit etlichen Bränden in Berlin-Neukölln) stehen ab 31. August vor Gericht. Aber nicht wegen Brandstiftung u.ä. sondern wegen Sprühereien und Stickern. Observationskräfte hatten die beiden dabei beobachtet. Auch beobachtet wurden sie beim ausspähen späterer Anschlagsziele. Bisher bleiben diese Taten ohne Anklage.