Meldungen

geschrieben von Zusammengestellt von Ulrich Stuwe

4. September 2022

Ballweg festgenommen

Michael Ballweg, Gründer von »Querdenken«, ist Ende Juni in Stutt-gart festgenommen worden. Dem 47-Jährigen wird vorgeworfen, im Mai 2020 nach Spendenaufrufen diese zweckwidrig verwendet zu haben. Es soll um einen sechsstelligen Betrag gehen, den Ballweg für sich selbst verwendet haben soll. Mitte August teilten seine Anwälte mit, Haftbeschwerde eingelegt zu haben, über die bis Redaktionsschluss dieser Ausgabe noch nicht entschieden worden war.

Revision eingelegt

Der ehemalige Wachmann Josef Schütz des KZ Sachsenhausen hat gegen seine Verurteilung zu fünf Jahren Haft Revision eingelegt. Die Strafkammer hatte den heute 101-Jährigen Ende Juni wegen Beihilfe zum Mord an mehr als 3.500 KZ-Gefangenen verurteilt. Der Verurteilte hatte im Prozess bestritten, überhaupt in Sachsenhausen tätig gewesen zu sein.

Anschlag auf Linken-Büro

Durch eine Bombenexplosion in der Innenstadt von Oberhausen sind Anfang Juli das Parteibüro der Linken und mehrere Geschäfte erheblich beschädigt worden. Verletzte gab es nicht. Der Sprengsatz war nach ersten Hinweisen selbstgebastelt. Der Fraktionschef der Linken im Oberhausener Stadtrat, Yusuf Karacelik, geht von einer rechts motivierten Tat aus. Er verwies auf wöchentliche rechte Demos gegen die Corona-Maßnahmen, die die Stimmung in Alt-Oberhausen aufheizen würden. In dieser Richtung äußerte sich auch Janine Wissler, die Bundesvorsitzende der Partei.

Ermittlungen vs. Nazicops

In Nordrhein-Westfalen wird gegen acht Polizeibeamte wegen extrem rechter, sexistischer und gewaltverherrlichender Inhalte ihrer Chats ermittelt, die sie zwischen 2013 und 2018 ausgetauscht haben. Sie gehörten dem Sondereinsatzkommando Münster an. Einer wechselte inzwischen in eine andere Behörde. Alle wurden Mitte Juli suspendiert. Ende Juli haben Einsatzkräfte des hessischen Landes-kriminalamtes Durchsuchungen gegen vier von fünf beschuldigten Polizeibeamten in Frankfurt am Main vorgenommen. Einer von ihnen wird wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen beschuldigt. Gegen drei weitere wird wegen Strafvereitelung im Amt und gegen den letzten wegen Geheimnisverrats ermittelt. Die Beschuldigten dürfen ihren Dienst vorläufig nicht weiter ausüben.

Verletztenzahl steigt

Die Anzahl der Angriffe auf Geflüchtete ist zurückgegangen. Die Zahl der Verletzten ist aber angestiegen. Auf Anfrage der -Fraktion Die Linke antwortete das Bundesinnenministerium folgendes: Im ersten Halbjahr 2022 sind 424 Straftaten gegen Geflüchtete erfasst worden. Im selben Zeitraum 2021 waren es 576. Besorgniserregend ist aber der steile Anstieg der Zahl von Verletzten von 62 auf 86. In einem knappen Viertel der Fälle habe es sich um Gewalttaten wie Brandstiftung, Körperverletzung und den Einsatz von Waffen und Sprengstoff gehandelt.

Privatanfragen üblich

Polizeibeamte in Berlin nutzen die internen Computersysteme immer wieder, um unberechtigterweise persönliche Daten von -BürgerInnen abzufragen. 2022 gab es, wie aus einer Antwort des Senats auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke Anfang August hervorgeht, bereits zehn Ermittlungsverfahren. Zwischen 15 und 24 Verfahren gegen Polizeibeamte hat es in den vergangenen Jahren gegeben. Gegen die Beamten wurden teilweise Bußgelder verhängt. Die Betroffenen seien »in der überwiegenden Zahl von Fällen benachrichtigt« worden, hieß es in der Senatsantwort.

Gerichtsdeal angefochten

Nach einem Urteil des Landgerichts München gegen Mitglieder und Funktionäre des Neonazi-Netzwerkes »Blood and Honour« haben zwei der Angeklagten Revision eingelegt. Die insgesamt neun Angeklagten waren einen Deal mit Staatsanwaltschaft und Gericht eingegangen und hatten gegen Geständnissen lediglich Freiheitsstrafen zwischen acht Monaten sowie einem Jahr und zehn Monaten erhalten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten die im Jahr 2000 verbotene Naziorganisation fortgeführt hatten.

AfD scheitert vor Gericht

Die AfD und mit ihr verbundene Organisa-tionen sind mehrfach vor Gericht gescheitert. Ende Juni lehnte das Bundesverfassungsgericht es ab, der AfD zu drei Ausschussvorsitzenden im Bundestag per einstweiliger Anordnung zu verhelfen. Das Hauptsacheverfahren läuft aber weiter. Die Desiderius-Erasmus-Stiftung ist Mitte August mit zwei Klagen vorm Verwaltungsgericht Köln gescheitert, für die Jahre 2018 bis 2021 eine Bundesförderung zu erhalten. Nach einer Absprache ist es für diese Förderung erforderlich, dass die Partei mindestens in zwei aufeinanderfolgenden Legislaturperioden im Bundestag vertreten ist. Dieses Kriterium ist nach Ansicht des Gerichts auch rechtmäßig. Zudem machte die Bundestagsverwaltung Ende Juli Ernst und fordert von der AfD 150.000 Euro wegen der Annahme unzulässiger Parteispenden. Der Bodenseekreis der AfD hatte im Februar 2018 eine Spende der niederländischen Stichting Identiteit Europa erhalten und im Mai 2018 an diese Stiftung zurückgezahlt. Wer hinter der Spende stand, ist unbekannt, da die Stiftung wohl nicht ihr eigenes Geld gespendet hatte und bereits im Oktober 2018 ihre Tätigkeit einstellte.

»Reichsbürger« bleibt

Sven Blank bleibt Bürgermeister von Wulkenzin (Mecklenburg-Vorpommern). Eine knappe Mehrheit der Wählenden hatte am 14. August gegen eine Abwahl des Gemeindeoberhaupts gestimmt. Für eine Abwahl hätten zwei Drittel der Wählenden votieren müssen. Die Wahlbeteiligung lag bei 48,7 Prozent. Gemeindevertreter werfen Blank unter anderem die Nähe zur Penzliner Runde vor, die selbst der Landesverfassungsschutz in den Bereich der sogenannten Reichsbürger einstuft.

Wahlkreisbüro attackiert

In der Nacht zum 17. August hat es auf das Büro von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) einen Brandanschlag gegeben. Eine Holzbank vor dem Büro in Berlin brannte. Die Flammen griffen auf den Fensterrahmen des Schaufensters über. Verletzt wurde niemand. Auf einer Baustellenabsicherung an dem Haus stand das Kürzel »NSU« geschrieben. Die Polizei ermittelt auch, ob es einen Zusammenhang zwischen dem Schriftzug und dem Brand gibt.

Tötungsabsicht denkbar

Im Verfahren um die rechte Anschlagsserie in Berlin-Neukölln, bei dem u.a. die Neonazikader Sebastian Thom und Tilo Paulenz angeklagt sind, hält das Landgericht laut Tagesspiegel vom 27. August inzwischen die Verurteilung wegen eines Tötungsdelikts für möglich. Im Kern geht es um einen Brandanschlag auf das Auto des Linken-Politikers Ferat Kocak im Jahr 2018. Dass das Feuer nicht auf das Haus übergriff, in dem Kocak und seine Eltern schliefen, konnte nur durch die Feuerwehr abgewendet werden. Bisher war wegen Sachbeschädigung und Brandstiftung ermittelt worden. Kocak wurde nun auch als Nebenkläger zugelassen.

(in memoriam P. C. Walther)