Meldungen

5. November 2023

Brandanschlag in Dresden

Eine geplante Geflüchtetenunterkunft in Dresden-Klotzsche ist abermals Ziel eines Anschlags geworden. Wie das Landeskriminalamt (LKA) Sachsen mitteilte, soll dies in einem Zeitraum zwischen dem 22. und dem 25. Oktober geschehen sein. Eine brennbare Flüssigkeit sei an der leerstehenden Schule entzündet worden. Bis zu 82 Plätze für Geflüchtete sollen hier entstehen. Bereits vier Wochen zuvor hatte es einen Angriff auf das Gebäude gegeben. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen übernommen und bereits die Wohnung eines Verdächtigen durchsucht.

Personalwechsel in Burg

Nachdem zwei Lehrkräfte im April auf tägliche extrem rechte Vorfälle in einer Schule in Burg (Brandenburg) aufmerksam gemacht hatten, wurde dort Ende August ein neuer Schulleiter eingesetzt. Seine Vorgängerin wurde auf eigenen Wunsch versetzt. Der Brief der Lehrer:innen hatte bundesweit Aufsehen erregt. Sie waren massiv angefeindet worden und hatten die Schule ebenfalls verlassen.

Reichstagssturm-Urteile

Fünf Männer und eine Frau wurden Ende August vom Amtsgericht Tiergarten wegen Landfriedensbruchs, Beleidigung und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu Geldstrafen verurteilt. Am 29. August 2020 hatten Zehntausende gegen die Anti-Corona-Maßnahmen in Berlin protestiert. Eine größere Anzahl versuchte erfolglos, den Reichstag zu stürmen, und besetzte dabei die Treppen des Gebäudes. 346 Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet.

BMI mit Yad Vashem

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und Dani Dayan (Leiter der israelischen Shoah-Gedenkstätte Yad Vashem) unterzeichneten Anfang September eine Kooperationsvereinbarung. Ziel ist die Zusammenarbeit bei der Gestaltung von Unterrichtsmaterialien, bei Onlineseminaren und bei der Beratung und Schulung von Multiplikatoren. Dies gilt für die Aus- und Fortbildung von Polizistinnen und Polizisten bei der Bundespolizei und dem Bundeskriminalamt. Auch Besuche in Yad Vashem in Israel sollen möglich sein.

Speicherung rechtswidrig

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat Anfang September rechtskräftig die anlasslose Vorratsdatenspeicherung als vollständig europarechtswidrig eingestuft. Anlass war eine entsprechende Regelung im Telekommunikationsgesetz. Der Europäische Gerichtshof hatte bereits voriges Jahr die Vorlage des BVerwG entsprechend entschieden. Schon 2017 hatte das OVG Münster durch eine Entscheidung für die Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung gesorgt.

Verfahren gegen Höcke

Mitte September hat das Landgericht Halle die Anklage gegen den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zugelassen. Höcke soll in einer Rede in Merseburg Ende Mai 2021 die SA-Losung »Alles für Deutschland« verwendet haben. Höcke bestreitet die Strafbarkeit der Losung. Die Staatsanwaltschaft Thüringen verfolgt Höcke indessen wegen Volksverhetzung in einem Telegram-Beitrag. In beiden Fällen hatte der Thüringer Landtag Höckes Immunität aufgehoben.

Verbote rechter Gruppen

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat Mitte September die neofaschistische Organisationen »Hammerskins« und »Crew 38« verboten. Die Ende der 1980er in den USA gegründeten »Hammerskins« sehen sich als Elite des extrem rechten Teils der Skinheadszene an. In der Bundesrepublik sollen sie etwa 150 Mitglieder haben. Es fanden bundesweit zahlreiche Hausdurchsuchungen statt. Das Zeigen der gekreuzten Hämmer (ihr Symbol) ist nun auch illegal.

Ende September wurde ebenfalls »Die Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung« verboten. Der extrem rechte Verein ist rassistisch und antisemitisch. Wohnungen von 39 der ca. 150 Vereinsmitglieder wurden durchsucht. Das Innenministerium sieht besonders die Weitergabe der NS-nahen Ideologie an Kinder und Jugendliche als gefährlich an.

Fahndung nach Antifas

Seit Ende September fahndet nun auch der Generalbundesanwalt nach dem seit 2020 flüchtigen Antifaschisten Johann G. und lobt 10.000 Euro Belohnung aus. Ihm wird u.a. die Mitgliedschaft in der »kriminellen Vereinigung« um Lina E. im Antifa-Ost-Verfahren vorgeworfen. Auch die ungarische Polizei sucht ihn wegen Angriffen auf Neonazis im Umfeld des »Tags der Ehre« im Februar. Nach weiteren fünf Leipziger*innen wird ebenfalls wegen der Ereignisse in Budapest gefahndet.

Gedenkstätte lahmgelegt

Ende September hatte der Kreistag Gütersloh mit Stimmen von Abgeordneten der CDU, AfD und Freien Wähler die Finanzierung für den Betrieb der Gedenkstätte Stalag 326 (VI K) Senne blockiert. Daraufhin hat die Gedenkstätte den Betrieb eingestellt. Jeder dritte nach Deutschland verbrachte sowjetische Kriegsgefangene durchlief das Stalag 326. Schätzungsweise 60.000 starben. Auch Kriegsgefangene anderer Staaten wurden dort inhaftiert. Geplant ist eigentlich, die Gedenkstätte bis zum Jahr 2031 zu einem Ort nationaler Bedeutung auszubauen. Der Bund hatte hierfür bereits 25 Millionen Euro zugesagt. Die jährlichen Betriebskosten von ca. vier Millionen Euro sollten sich mehrere Kreise und zwei Städte teilen (siehe auch Länderseiten NRW).

AfD-Richter in Ruhestand

Der Bundesgerichtshof entschied Anfang Oktober rechtskräftig, dass der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier nicht mehr als Richter arbeiten darf. Die Revision Maiers gegen das Urteil des Leipziger Landgerichts (LG) vom Dezember 2022 wurde zurückgewiesen. Das LG hatte die Versetzung Maiers in den vorzeitigen Ruhestand wegen seiner rassistischen und abwertenden Äußerungen auch in sozialen Medien für rechtmäßig erklärt.

Urteil nach 32 Jahren

Peter Werner Schröder (früher Schlappal) ist vom Oberlandesgericht (OLG) Koblenz wegen Mordes, versuchten Mordes und besonders gefährlicher Brandstiftung zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Er hatte nach Ansicht des OLG 1991 einen Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft verübt. Dabei starb Samuel Kofi Yeboah. Die polizeilichen Ermittlungen gegen die neofaschistische Szene wurden dermaßen nachlässig geführt, dass der saarländische Landtag sich inzwischen zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses durchgerungen hat. Schröder wurde überführt, da er den Anschlag 2007 einer Bekannten gestanden hatte, die erst 2019 vom Tod Yeboahs erfahren hatte, sodass keine Verjährung eintrat. In seinem »Geständnis« belastete Schröder einen Zeugen aus der damaligen rechten Szene. Während der Verhandlung wurde Peter Strumpler – ein Nazikader der früheren rechten Szene in Saarlouis – verhaftet. Schröder hat Revision gegen das Urteil eingelegt.

Zusammengestellt von Ulrich Stuwe

(in memoriam P. C. Walther)