antifa für alle Mitglieder!
8. März 2026
Der Bezug der Verbandszeitung ist im Beitrag enthalten
Liebe Kameradinnen und Kameraden,
seit dem Zusammenschluss von VVN-BdA (West) und IVVdN-BdA (Ost) zur gemeinsamen Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten im Jahr 2002 ist das antifaschistische Magazin antifa unsere gemeinsame Mitgliederzeitung. Der Bezug ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.
Daran ändert sich auch nach der vom Bundeskongress beschlossenen Anhebung des Mindestbeitrags von 5 auf 6 Euro im Monat nichts.
Der Beschluss des Bundeskongresses bezieht sich neben der Erhöhung des Mindestbeitrags, auf die Verteilung der Beitragseinnahmen innerhalb der Vereinigung: 20 Prozent der Beiträge gehen an die Bundesvereinigung, wie bisher erhalten die Landesvereinigungen darüber hinaus eine anteilige Rechnung für die antifa, die weiterhin zentral an alle Mitglieder versandt wird. Die Verteilung des Beitragsaufkommens zwischen Landes- und Kreisvereinigungen wird auch weiterhin innerhalb der Länder geregelt, das gilt auch für eine eventuelle Beteiligung der Kreise an der Finanzierung der antifa.
Ergänzend noch einmal der allgemeine Hinweis zur Höhe des Mitgliedsbeitrags:
Die »Beitragsorienierung« empfiehlt einen Beitrag von einem Prozent des Nettoeinkommens; die Konkretisierung nimmt jedes Mitglied seinen persönlichen Verhältnissen entsprechend vor. In der Erläuterung zum Beschluss des Bundeskongresses heißt es deshalb: Mitglieder, die mehr als den Mindestbeitrag zahlen, werden um entsprechende Erhöhung gebeten und um Änderung ihrer Abbuchungserlaubnis/Daueraufträge gebeten.
Für Mitglieder, die Probleme haben, den Mindestbeitrag aufzubringen, sieht die auf dem Bundeskongress beschlossene Satzung vor, dass die Kreisvereinigungen mit diesen Mitgliedern individuelle Lösungen finden können. Die konkrete Ausgestaltung eines solchen Einzelfalls bleibt der zuständigen Kreisorganisation überlassen und reicht von der Möglichkeit einzelner Mitglieder eine Patenschaft zu übernehmen bis zur kollektiven Übernahme des Beitrags durch die Kreisvereinigung.
Bundessprecher*innenkreis der VVN-BdA


























