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8. März 2026

AfD: Gericht bremst VS

Das Verwaltungsgericht Köln hat kurz vor Drucklegung dieser Ausgabe Ende Februar die Einstufung der AfD als »gesichert rechtsextremistisch« durch das Bundesamt für Verfassungsschutz im Eilverfahren vorläufig gestoppt. Die Behörde darf die Partei bundesweit weder so bezeichnen noch entsprechend behandeln. Zwar gebe es verfassungsfeindliche Bestrebungen einzelner Akteure, diese prägten aber nicht das Gesamtbild. Die AfD bleibt Verdachtsfall; der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel ist weiter möglich. Im Hauptsacheverfahren muss der Verfassungsschutz nun zusätzliche, belastbare Belege vorlegen. Gegen den Eilbeschluss ist zudem Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich.

Rechte Soldaten im Visier

Nach mutmaßlichen Fällen von neofaschistischen und sexualisierten Vorfällen sowie Drogenmissbrauch bei einem Fallschirmjägerregiment hat die Bundeswehr eigenen Angaben zufolge bereits bis Ende Dezember drei Soldaten entlassen; gegen 19 weitere wurden Entlassungen eingeleitet. Weitere Konsequenzen für Beteiligte sollen folgen. Im Fallschirmjägerregiment 26, das in Zweibrücken (Rheinland-Pfalz) stationiert ist, werde nach Eingaben von Soldatinnen im Juni 2025 gegen mindestens 55 Beschuldigte ermittelt. Mindestens 30 Soldaten sollen an neofaschistischen und antisemitischen Vorfällen beteiligt gewesen sein. Es geht dabei um mehr als 200 Einzeldelikte. Die zuständige Staatsanwaltschaft ermittele gegen 19 Beschuldigte.

Kampagne gegen Linke

Anfang Januar hat die vom bremischen Verfassungsschutz als »linksextremistisch« eingestufte »Interventionistische Linke« (IL) einen V-Mann aus ihren Reihen enttarnt, der etwa acht Jahre in linken Kreisen spionierte. Unter anderem wurden dabei auch Treffen von »Widersetzen« bespitzelt. Er unterhielt mehrere intime Beziehungen in der IL und bestritt seinen Lebensunterhalt mit dem VS-Salär – beides ist verboten. Als IL-Mitglieder den Mann zur Rede stellten, wurden sie von einem Rechtsanwalt begleitet. Dieser Rechtsanwalt ist auf Vorschlag der Linken als ehrenamtliches Mitglied in den Staatsgerichtshof berufen gewesen. Insbesondere die CDU in Bremen startete daraufhin eine Schmutzkampagne gegen den Anwalt und die Bremer Linke. Der Anwalt und etwas später eine ebenfalls von der Linken vorgeschlagene Kollegin traten daraufhin von ihren Posten am Staatsgerichtshof zurück. Trotz heftiger Kritik am Einsatz und den Methoden des V-Mannes stellte sich die erst seit Ende letzten Jahres amtierende Bremer Innensenatorin Eva Högl (SPD) vor ihren Verfassungsschutz. Ziel der Union bei der Kampagne ist es, die SPD zur Auflösung der rot-rot-grünen Regierung zu bewegen, um dann selbst in Bremen regieren zu können.

Umsturz am Tag X

Der Generalbundesanwalt (GBA) hat am 23. Januar Anklage gegen acht Männer vor dem OLG Dresden erhoben. Ihnen werden die Gründung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie Hochverrat vorgeworfen. Die Mitglieder der »Sächsischen Separatisten« sollen den Umsturz des politischen und gesellschaftlichen Systems angestrebt haben. Sie sollen angestrebt haben, größere Gebiete Ostdeutschlands – unter Einbeziehung Sachsens – aus dem Bundesgebiet herauszulösen und dort einen NS-Staat zu errichten. Dort hätten sie genozidale ethnische Säuberungen insbesondere von Juden und Migranten sowie die Liquidation von Vertretern der BRD vorgehabt. Sie wollten den Umsturz nicht selbst initiieren, sondern gingen davon aus, dass die äußeren Umstände ihn herbeiführen. Die Angeklagten kamen aus Brandis (Sachsen), Leipzig und dem Leipziger Umland. Drei der Männer sind AfD-Mitglieder und engagierten sich für die Partei in der Kommunalpolitik. Kurt Hättasch aus Grimma war AfD-Fraktionsvorsitzender im Stadtrat und Mitarbeiter eines Landtagsabgeordneten. Ihm wird zusätzlich versuchter Mord vorgeworfen, weil er die Polizei bei seiner Festnahme mit einer legal besessenen Waffe empfing. Kevin Richter war ein lokaler Funktionär der Partei in Sachsen. Die AfD hat den Ausschluss der drei Angeklagten beantragt. Weitere Mitglieder, wie der Angeklagte Hans-Georg Pförtsch, waren in der »Jungen Alternative« tätig. Der mutmaßliche Rädelsführer Jörg Schimanek wird vom Mitgründer der »Freien Sachsen« Martin Kohlmann als Rechtsanwalt vertreten. Sein Bruder Jörn Schimanek ist ebenfalls angeklagt.

Wirkungsloser Beschluss

Die AfD-Parteiführung hat Anfang Februar beschlossen, ihre Verbände und Mitglieder aufzufordern, keine Veranstaltungen mehr mit Martin Sellner durchzuführen. Sellner ist der Chef der österreichischen »Identitären Bewegung« (IB) und gilt in der BRD als »gesichert rechtsextrem«. Seine »Remigrationspläne« schätzt das Bundesverwaltungsgericht als »menschenwürdewidrig« ein. Zuletzt empfing die AfD-Landtagsfraktion in Thüringen Sellner, und die Landtagsabgeordnete aus Brandenburg Lena Kotré traf sich mit ihm zu einer Diskussionsrunde im Spreewald. Der IB-Sprecher in der BRD, Maximilian Märkl, ist Mitglied der AfD. Der bayerische AfD-Landesvorsitzende, Stephan Protschka, hatte in der Presse die IB für extremistisch und unvereinbar mit dem Grundgesetz gehalten. Nach Kritik von Sellner und aus der thüringischen AfD-Fraktion nahm er beide Aussagen aber wieder zurück.

Gegen AfD-Hetze

Die Dortmunder VVN-BdA-Kreisorganisation hat Anfang des Jahres die Stadt Dortmund und das Land Nordrhein-Westfalen aufgefordert, gegen die AfD in Stadt und Land vorzugehen. Bereits im vorigen Jahr hatte die Kreisorganisation Strafanzeige wegen Volksverhetzung gestellt. Sie warf der AfD vor, im letzten Kommunalwahlkampf zur »Remigration« von Millionen von Menschen in der BRD aufgerufen zu haben. Zudem hätte sie zur Beseitigung des »Heimathafens«, eines Zentrums für Flüchtlinge, aufgerufen. Der »Heimathafen« soll in einen »Remigrationshafen« verwandelt werden. Die Staatsanwaltschaft sah keinen Grund für Ermittlungen.

AfD-Sieg in Altenberg

Der AfD-Politiker André Barth hat die Bürgermeisterwahl im sächsischen Altenberg am 25. Januar gewonnen. Er erhielt 61,8 Prozent der abgegebenen Stimmen. Die Wahlbeteiligung lag bei 70,8 Prozent. Der bisherige Bürgermeister von der CDU war im Sommer wegen einer Blockadehaltung des Stadtrates zurückgetreten. Sein Stellvertreter Barth übernahm den Posten kommissarisch.

C18-Verfahren eingestellt

Das Verfahren gegen vier angeklagte Neofaschisten wurde gegen eine Geldauflage von jeweils 500 Euro Mitte Februar eingestellt. Stanley Röske, Keven Langner, Gregor Alexander Michels und Robin David Schiemann, allesamt zwischen 40 und 50 Jahren, wurde vorgeworfen, die 2020 verbotene Vereinigung »Combat 18« weiterbetrieben zu haben. Kurz nach dem Verbot bis zu einer Razzia 2022 sollen sie mindestens 14 Treffen durchgeführt und dabei einen sogenannten Leistungsmarsch zur Anwerbung neuer Mitglieder organisiert haben. Einem der Angeklagten wurde auch vorgeworfen, im Namen der Organisation verbotene Rechtsrockkonzerte und Tonträger sowie Kleidung mit Bezug zu »Combat 18« erstellt zu haben.

Zusammengestellt von Ulrich Stuwe
(in memoriam P. C. Walther)