Kreide für die AfD

geschrieben von Janka Kluge

6. September 2025

Extrem rechte Partei gibt sich im Zuge von Diskussionen um Verbot einen Verhaltenskodex

Bei einer Klausurtagung der AfD-Bundestagsfraktion wurde im Juli über einen Verhaltenskodex abgestimmt, der zumindest für die Abgeordneten der Partei eine gewisse Verbindlichkeit haben soll. Co-Chef Tino Chrupalla wollte den neuen Verhaltenskodex auf der anschließenden Pressekonferenz aber nicht auf die ganze Partei ausdehnen – es gäbe einen Unterschied zwischen einer Rede im Bundestag und auf einer Demo, führte er aus.

Spannend ist, dass die Bundestagsfraktion nun darauf verzichten will, zwei für sie wichtige Begriffe zu benutzen. Aus Reden und Anträgen sollen die Wörter »Leitkultur« und »Remigration« verbannt werden. Hintergrund der vermeintlichen Zurücknahme der Abgeordneten ist die Angst vor einem Verbot der Partei. In einem Urteil zur Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall (Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 13. Mai 2024) wurde betont, dass die Äußerungen eines Mitglieds anders bewertet werden müssten als die von Funktionären der Partei. Bei ihnen muss davon ausgegangen werden, dass sie die Position der Partei wiedergeben. Der Streit darum, wie die AfD sich nach außen präsentiert, wird auch außerhalb der Bundestagsfraktion geführt.

Ausgerechnet der AfD-Politiker Maximilian Krah hatte diese Auseinandersetzung bereits im Mai 2024 befeuert. Es geht letztendlich um die Frage, wer ist ein »Deutscher«. In der AfD ist Mehrheitsmeinung, dass zwischen »Passdeutschen« und »Biodeutschen« zu unterscheiden sei. Somit propagiert die AfD eine völkische Volksdefinition, wonach es etwas wie »deutsches Blut« gäbe. Demgegenüber steht die allgemein anerkannte Position, dass Menschen, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, auch als Deutsche zu gelten haben.

Der Streit wurde öffentlichkeitswirksam auf X, ehemals Twitter, ausgetragen. Jürgen Braun, der bis 2025 für die AfD im Bundestag saß, hatte dort geschrieben: »Das Grundgesetz geht vom Deutschen Volk als ethnischem Volk aus.« Und weiter: »Volk wie das GG Art. 116 stellt den dt. Staatsbürger neben den Volksdeutschen.« Krah antwortete ihm im Mai darauf, dass seine Behauptung falsch sei und geht noch einen Schritt weiter: »Würden wir es darauf ankommen lassen, mit der von Ihnen vertretenen Rechtsauffassung durch die Instanzen zu ziehen, wäre das Urteil klar: Wir verlieren.« Krah war lange gerngesehener Gast bei Götz Kubitschek in Schnellroda. Texte von ihm sind in Kubitscheks Antaios-Verlag erschienen. Als Folge von Krahs taktischer Neuausrichtung hat der Verlag nun im Juli angekündigt, keine Bücher mehr von ihm zu veröffentlichen.

Aus dem im Juli bei der Klausurtagung der AfD-Bundestagsfraktion verfassten Positionspapier. Neben einem »Ausschluss von Interessenskonflikten« und einer »Prävention von Bestechlichkeit« wurde ein »geschlossenes gemäßigtes Verhalten« beschlossen.