Ein Angriff auf die Geschäftstätigkeit

2. Januar 2026

GLS-Bank kündigt der Roten Hilfe die Konten

Kurz vor der spendenreichen Zeit wurden mehreren linken Organisationen die Konten von der Genossenschaftsbank GLS Bank gekündigt. Prominent darunter die DKP und die Rote Hilfe. Zusammengenommen Organisationen mit jährlich einer siebenstelligen Euro-Zahl an Spendeneinnahmen und Mitgliedsbeiträgen. Versuche, bei anderen Banken neue Konten zu eröffnen, gestalten sich mehr als schwierig.

Politischen Organisationen die Geschäftsfähigkeit per Bankkonto-Boykott streitig zu machen, hat  in Deutschland eine längere Geschichte. Bisher konnten sich viele dagegen erfolgreich vor Gericht wehren oder zumindest Konten bei Sparkassen erstreiten – die als Anstalten öffentlichen Rechts noch mal anders an Grundrechte und Gleichheitssatz gebunden sind. Aufsehen erregte schon 1986 der Sieg der MLPD gegen die Deutsche Bank, die noch bis mindestens 2017 Konten der Partei halten musste. Das multipolar-Magazin listet fortlaufend Fälle der letzten Jahrzehnte auf. Politisch aktive Einzelpersonen, Journalist*innen, Organisationen, aber auch Presseorgane, Freie Radios oder Nachrichtenportale wie israel heute sind darunter. Gegen manche gibt es EU-Sanktionen, wie gegen den Journalisten Hüseyin Doğru, dessen Bankkonten aufgrund einer Weisung der Bundesbank eingefroren wurden.

Bei den allermeisten gibt es aber keinen Zwang, Konten zu kündigen und neue abzulehnen. Oft haben die Betroffenen mehr oder weniger laute Kritiker*innen, die die Banken in der Öffentlichkeit in Haftung nehmen. Eher »leise« Hinweise kamen beim Fall von Kerem Schamberger 2013 wohl vom Verfassungsschutz, der die Commerzbank dazu brachte, sogar das Konto der Mutter des Bankenkritikers zu kündigen. Sehr oft geht es um Spendenkonten, die in der Öffentlichkeit genannt werden, weshalb die Banken Rufschädigung fürchten.

Neu hinzugekommen ist nun die unsouveräne Begründung der GLS Bank im Zuge der Kündigung der Konten der Roten Hilfe. Die GLS Bank schrieb in ihrer Stellungnahme am 24. Dezember sinngemäß, dass die Auflagen des Antigeldwäschegesetzes sie als Bank mit in Haftung nehmen. Die Prüfung aller Spenden führe zu Arbeitsmehrbelastung, was sie einfach nicht mehr leisten können. Gleichzeitig stellten sie sich auf die Seite aller, die sich gegen den Rechtsruck weltweit engagierten. Die Rote Hilfe veröffentlichte in ihrer Stellungnahme hingegen eine andere Lesart. Vorangegangen waren konkrete Nachfragen der GLS zu Spendensammlungen für die Betroffenen im sogenannten Antifa-Ost-Verfahren. Die zeitliche Nähe zu Trumps Entscheidung in den USA, »Antifa Ost« als ausländische Terrororganisation zu listen, war auffällig. Danach ging es sehr schnell mit der Kündigung, obwohl die deutsche Bundesregierung verlautbarte, dass von der Gruppe keine Gefahr mehr ausgeht. Dabei war es doch die Bundesanwaltschaft, die die Illusion einer kriminellen Organisation gemäß Paragraph 129 StGB »Antifa-Ost« erst im Gerichtssaal 2021 erschuf, um Lina E. und andere zu verurteilen und aktuell in Dresden bei einem erneuten Verfahren auch weiter an dieser Erzählung strickt.

Einen Zwang, Konten zu kündigen, nur weil Trump es so will, scheint es nicht zu geben. Das belegt auch die aktuelle Rechtsprechung zur Anwendung von US-Sanktionen in Europa: Ein deutsch-iranischer Unternehmer, der zeitweise auf der US-Sanktionsliste stand, hätte seine Konten bei der Deutschen Bank behalten dürfen, entschied das OLG Frankfurt im Sommer 2025. Denn europäische Bürger*innen und Unternehmen sind durch die EU-Blocking-Verordnung vor der extraterritorialen Anwendung von US-Sanktionsrecht hierzulande geschützt. Artikel 5 der Verordnung verbietet es ausdrücklich, »Forderungen oder Verboten« nachzukommen, die auf US-amerikanischem Recht beruhen. In der Süddeutschen Zeitung wurde gemutmaßt, dass die GLS-Bank lediglich ihre Risikobewertung in Sachen Rote Hilfe durch die US-Entscheidung verändert habe und nun lieber den öffentlichen Aufschrei in Kauf nehme, als am internationalen Finanzmarkt möglicherweise Einschränkungen zu erfahren. Als Zwischenfazit bleibt erst mal nur: Finanzdienstleister und auch andere Infrastruktur (Software, Kommunikation, Publikationsorgane), die für politische Arbeit mittlerweile zentral sind, besitzen die Achillesferse, dass sie hochgradig international vernetzt und abhängig sind. Dass dies auch mal als Repressions-mittel zur Anwendung gebracht wird, darf nicht überraschen.

Nils Becker