Nachsicht gegenüber Rechts

geschrieben von Peter C. Walther

5. September 2015

Empörende Vorfälle bei Polizei und Justiz in verschiedenen Bundesländern

 

Ausgerechnet am 20. Juli, dem Gedenktag an die Opfer des gescheiterten Hitlerattentats, der zumindest an einigen Stellen in der Bundesrepublik inzwischen erfreulicherweise auch als Gedenktag an den gesamten Widerstand begangen wird, ausgerechnet an diesem Tag eskortierte in Berlin die Polizei die Teilnehmer einer Bägida-Kundgebung, bestehend aus einer Melange aus Rassisten, Antisemiten, Rechtsradikalen und NPD-Anhängern, zu einer Kundgebung vor die Gedenkstätte Deutscher Widerstand. Mit anderen Worten: Die Eskorte der Polizei ermöglichte Neonazis und Rassisten einen Aufmarsch vor einer antifaschistischen Gedenkstätte.

Ebenfalls in Berlin, im Stadtbezirk Marzahn-Hellersdorf, wo Woche für Woche Menschenfeinde, Rassisten und Neonazis vor einer Flüchtlingsunterkunft aufmarschieren, wurde ebenfalls im Juli eine Nazigegnerin von der Polizei festgenommen, nachdem ein polizeibekannter Neonazi erklärt hatte, er zeige diese Frau an, weil sie ihn einen »Nazi« genannt habe. Bei der daraufhin erfolgten Festnahme der Frau, die eine Sprecherin des Vereins »Hellersdorf hilft« ist, wurde die Frau verletzt. Der »Anzeige« und der Festnahme vorausgegangen waren Bedrohungen der Frau durch Neonazis. Dagegen schritt die Polizei allerdings nicht ein.

Dass sich polizeiliche Feindbilder oft primär gegen Linke und Nazigegner richten, illustriert ein weiterer Vorfall – diesmal in München. Dort wurde ein 24jähriger Demonstrant, Teilnehmer einer Anti-Pegida-Kundgebung, festgenommen und in Untersuchungshaft gesteckt, weil die Fahnenstange, die er mitführte, von der Polizei als zum Knüppel geeignet bezeichnet und deshalb zur Waffe erklärt wurde. Der zuständige Haftrichter verfügte die U-Haft, die bis zum Prozess mehrere Monate dauern kann.

Verständnis für die Argumentation der NPD fand das Verwaltungsgericht Trier, als es das von der Stadt Trier ausgesprochene Verbot einer Fackeldemonstration der NPD für rechtswidrig erklärte. Die Stadt hatte das Fackelverbot mit dem einschüchternden Charakter eines solchen Fackelaufmarsches begründet.

Ebenfalls Verständnis für die Argumentation gewalttätiger Neonazis hatte nach dem Landgericht Magdeburg auch der Bundesgerichtshof, als er den Magdeburger Freispruch von fünf gewalttätigen Neonazis bestätigte. Diese hatten im September 2013 einen türkischstämmigen Imbissbetreiber durch Schläge und Tritte auch auf den Kopf so schwer verletzt, dass er nur durch eine Notoperation gerettet werden konnte. Die Schläger stellten ihre Gewalttaten als »Notwehr« hin, weil der bedrohte Imbissbetreiber einen Stock in der Hand und damit in die Luft herumgeschlagen habe. Beide Gerichte folgten dieser Auslegung.

Im hessischen Landkreis Fulda hatte ein Unbekannter nach einer Brandstiftung in einem Sägewerk eine E-Mail in Umlauf gebracht, in der sich die rechte »Identitäre Bewegung« als Brandstifter bekannte. Die Fälschung war offensichtlich. Die Staatsschutzabteilung des Polizeipräsidiums Osthessen sah die Täter offenbar ganz selbstverständlich in den Reihen der Initiative »Fulda stellt sich quer«, die sich bereits mehrmals gegen die »Identitären« gewandt hatte. Und so wurde Andreas G., Mitbegründer und Sprecher der Initiative, vom Staatsschutz vorgeladen. Er wurde aufgefordert mitzuteilen, wer alles Mitglied in dem Bündnis sei. Mehr noch: Der zuständige Polizeioberkommissar soll erklärt haben, dass es sich bei den »Identitären« nicht um Rechtsextremnisten, sondern um »Patrioten« handele.

Ebenfalls in Hessen wurde die Information, dass nordhessische Polizisten sich im Dunstkreis des Neonazi-Netzwerkes »Blood & Honour« bewegt haben sollen, für geheimhaltungsbedürftig erklärt . Als die Tageszeitung » Wiesbadener Kurier« dennoch darüber berichtete und den Skandal damit öffentlich machte, erstattete das hessische Innenministerium Strafanzeige wegen »Geheimnisverrats gegen Unbekannt«. Verdächtig waren damit auch die Mitglieder und Mitarbeiter des Parlamentarischen NSU-Untersuchungsausschusses, die in »geheimer Sitzung« davon erfahren hatten. Der Verdacht polizeilicher Verbindungen zu einer kriminellen neofaschistischen Gruppierung sollte in jedem Fall geheim bleiben. Auch das ist nicht neu.

Die angeführten Beispiele sind geeignet, den Eindruck zu erhärten, dass zumindest Teile der Staatsgewalt auf dem rechten Auge nicht nur weitgehend blind, sondern mitunter auch sehr nachsichtig, gegenüber links und allem, was sie als links und deshalb für unbotmäßig ansehen, jedoch äußerst ablehnend und geradezu verbissen scharf sind.