Zwei Polizeitaktiken
30. September 2017
Wiederholt stößt man auf sehr unterschiedliche Verhaltensweisen der Polizei. Bei den G-20-Protesten in Hamburg zum Beispiel stürmte die Polizei rabiat in eine bis dahin friedliche Demonstration, weil einige der Demonstranten vermummt gewesen seien und ihre Vermummung nicht abgelegt hätten. Nach diesem Polizeieinsatz kam es dann zu den bekannten Ausschreitungen und Gewalttaten. Über Ursache und Wirkung zu grübeln, ist müßig oder ein eigenes Thema.
Einige Zeit später fand anderenorts ebenfalls ein großer Aufmarsch statt, diesmal allerdings ganz anderer Art. Im thüringischen Themar kamen mehrere tausend Neonazis zu einem Neonazi-Konzert zusammen. Die Polizei beschränkte sich im Wesentlichen auf einen Ordnungsdienst, der für einen reibungslosen Zugang und Ablauf des Neonazi-Konzerts sorgte; sogar für zusätzliche Parkflächen wurde gesorgt.
Wie Aufnahmen beweisen, grölten die Neonazis nicht nur die Hassgesänge mit, sie hoben auch mehrfach den rechten Arm zum Hitlergruß, was eindeutig eine Straftat ist. Doch die Polizei schritt nicht ein, obwohl sie wegen der Straftaten sogar den Abbruch des Konzerts hätte verlangen können.
Zwei unterschiedliche Polizeitaktiken, die leider keine Seltenheit sind. Festhaltenswert, dass es sich im einen Fall um einen Aufmarsch von Linken handelt, im anderen Fall von Rechten. Nun handeln die Beamten gewiss nicht ohne Vorgaben von oben. Anlass genug, eingehend nach Motivationen und Begründungen zu fragen.