Anerkennung als OdF

geschrieben von Dr. Ulrich Rabe gehört dem Kreisverband der VVN-BdA in Rostock an

5. September 2013

Ulrich Rabe über Entschädigungspolitik in der sowjetischen
Besatzungszone

Nov.-Dez. 2008

Mit der ersten Aktion der Nazis gegen so genannte »Halbjuden« wurde ich zur Zwangsarbeit nach Frankreich deportiert. Noch während des Krieges konnte ich in amerikanische Gefangenschaft fliehen. Nach der Entlassung aus dem Kriegsgefangenenlager gelang es mir, entgegen den bestehenden Beschränkungen, in die sowjetische Besatzungszone zurückzukehren. Kurz nach meiner Heimkehr wurde ich von der SPD in den OdF – Ausschuss (Opfer des Faschismus) unserer kleinen Stadt südlich von Leipzig berufen. Wir hatten zunächst die Aufgabe festzustellen, wer als Opfer des Faschismus anzuerkennen ist. Unser Ausschuss bestand ausschließlich aus Mitgliedern, die selbst von den Nazis verfolgt und in Lagern inhaftiert worden waren. Ich vertrat in ihm die Interessen der so genannten »rassisch« Verfolgten.

Es ist heute schwer vorstellbar, unter welchen Bedingungen der OdF-Ausschuss von Zwenkau, dem ich seit 1945 angehörte, seine Aufgabe erfüllte. Wir tagten in einem bombengeschädigten Haus, ohne Heizung, ohne verglaste Fenster usw. Wir schrieben unsere Notizen mit Bleistift-Stummeln auf Rändern alter Zeitungen. Eine Verbindung mit Ausschüssen anderer Gemeinden oder Städte war nicht gegeben. Wir verfügten über kein Telefon oder andere Kontaktmöglichkeiten. So wussten wir gar nicht, ob oder wo noch entsprechende Ausschüsse arbeiteten, erst recht nicht, wie sie die Probleme lösten. Kurz gesagt: Wir waren auf uns selbst gestellt und mussten nach eigenem Wissen und Gewissen entscheiden. Doch wir wollten helfen, den deutschen Faschismus endgültig zu beseitigen.

Die Menschen, die vor unserem Ausschuss erschienen, hatten einen Antrag gestellt, als Opfer des Faschismus (OdF) anerkannt zu werden. Besonders schwierig war die Entscheidung für jene, die nicht aus unserer Stadt stammten. Sie hatten kaum Unterlagen, die erlittenes Unrecht bestätigten. Sie waren allein in fremder Umgebung. Und damit fehlte es uns an Zeugen ihrer Vergangenheit. Andere waren keineswegs Opfer des Faschismus. Sie waren Täter und kannten die Details bestimmter Lager erheblich besser als wir. Denn dort waren sie als Aufseher oder in anderen Funktionen tätig gewesen und hatten einfach ihre Uniformen ausgetauscht gegen die Kleidung umgekommener Häftlinge. Bei der Vielzahl der Lager in und außerhalb Deutschlands war kaum damit zu rechnen, dass einer von uns sie aus der Nazizeit kannte.

Mit der Anerkennung als OdF waren verschiedenen Privilegien verbunden, z. B. eine günstigere Lebensmittelkarte. Aber auch bei der Förderung in Beruf und Ausbildung wurde die von uns ausgesprochene Empfehlung zur Anerkennung berücksichtigt. Durch die zuständigen Behörden wurden unsere Entscheidungen selbstverständlich übernommen.

Die anerkannten OdF waren in allen gesellschaftlichen Bereichen gefragte »Kader«. Überall mangelte es an vertrauenswürdigen, engagierten Menschen, waren doch aktive Nazis aus ihren Stellungen entfernt worden. Das galt nicht zuletzt für führende Positionen in der staatlichen Verwaltung. Daraus ergab sich allerdings, dass viele dieser Kader zunächst nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügten. Zum Teil gravierende Fehler waren so unvermeidlich.

Mir sind keine »Richtlinien« bekannt, die damals unsere Arbeit betrafen. Also auch keine einschränkenden, die bestimmte Opfergruppen von einer Anerkennung als OdF ausschlossen. Im Gegensatz dazu kenne ich unzählige »rassisch Verfolgte«, die ohne alle Komplikationen als Opfer des Faschismus anerkannt wurden. Auf einer Arbeitstagung aller OdF-Stellenbetreuungsleiter in Halle im April 1946 wurde ein Dokument des Berliner OdF-Hauptausschusses »Wer ist Opfer des Faschismus« vorgestellt. Die darin enthaltenen Anerkennungsprinzipien wurden von den anwesenden Vertretern der Landesstellen akzeptiert. Dabei wurden zwei Opfergruppen unterschieden: einerseits die »Kämpfer gegen den Faschismus« und andererseits die »Opfer des Faschismus«. Die zweite Gruppe bestand ausschließlich aus Verfolgten, die nicht am organisierten Widerstand teilgenommen hatten. Die in der Folgzeit gewährten Privilegien waren bis auf einen unbedeutenden Unterschied in der Höhe der »Ehrenrente« gleich.

Alle mir bekannten »Opfer des Faschismus« behielten diesen Status bis an ihr Lebensende. Er wurde allerdings jenen entzogen, die gegen Gesetze verstoßen hatten oder zu Gruppierungen gehörten, die gesetzlich verboten waren. Dazu gehörten homosexuelle Männer, Zeugen Jehovas und Personen ohne festen Wohnsitz. Aus heutiger Sicht eine ungerechte Praxis. Auch kam es zu Einschränkungen, die sich aus den Anerkennungsprinzipien ergaben. Etwa der Festlegung, dass für die Anerkennung eine Haftzeit von mindestens sechs Monaten nachzuweisen war. Wer aber zum Beispiel Juden versteckt hatte, um sie vor der Verfolgung zu bewahren, hatte damit sein und seiner Familie Leben riskiert, konnte jedoch keine Haftzeit nachweisen. Wie bei jedem Gremium, das über Menschen zu urteilen hat, gab es auch Entscheidungen einzelner Ausschüsse, die nicht vertretbar waren. So wurde Kameraden die Anerkennung wegen »politischer Inaktivität« entzogen. Viele Opfer von Euthanasieverbrechen scheuten jahrelang, sich erkennen zu geben. Ihre sehr viel später gestellten Anträge wurden als verspätet abgewiesen. Die mir so bekannt gewordenen Fälle sind Einzelfälle. Doch sie haben unserem Ansehen bis heute Schaden zugefügt und sind nicht entschuldbar.

Meiner Meinung nach spiegelten Anerkennung und Wiedergutmachung der Opfer des Faschismus die unterschiedlichen gesellschaftlichen Verhältnisse in Ost und West wider.

Seit 1945 habe ich ohne Unterbrechung Aufgaben im Interesse der Verfolgten des NS-Regimes erfüllt. Daraus leite ich das Recht ab, heute sorgfältige Recherchen zu unserem Wirken in der DDR einzufordern. Wir dürfen nicht zulassen, dass unsere ehrlichen Bemühungen diskreditiert werden.