Bis 60 in der Reserve?

geschrieben von Ulrich Sander

5. September 2013

Bundeswehreinsatz im Inneren wird vorbereitet

Mai-Juni 2007

Am 17. Februar 2005 wurde zu mitternächtlicher Stunde im Bundestag das »Gesetz über die Neuordnung der Reserve der Streitkräfte und zur Rechtsbereinigung des Wehrpflichtsgesetzes« beschlossen. Der Kern des Gesetzes ist die Anhebung des Alters auf 60 Jahre, bis zu dem Reservisten eingerufen werden können. Jedermann, der einmal beim Bund war oder dereinst als tauglich gemustert wurde, kann nun zeitweilig zur Bundeswehr einberufen werden. Nicht jedoch, wer den Kriegsdienst verweigerte. Auf einen Schlag erhöhte sich mit diesem Gesetz die Zahl der potentiellen Krieger um das millionenfache.

Man sollte meinen, derartiges erregt die Öffentlichkeit. Mitnichten. Sie erfuhr es gar nicht. Freiwillige Selbstzensur der Medienwirtschaft könnte das genannt werden. Auch als nunmehr bekannt wurde, dass 5.500 Offiziere und Tausende Reserveoffiziere im Rahmen der ZMZ, der Zivilmilitärischen Zusammenarbeit, einberufen wurden, um die Reservistenflut im Falle von Personalmangel bei Auslandseinsätzen und bei Fällen von Terror, Unglücksfällen, Katastrophen und »Großereignissen«, was immer das ist, zu meistern, regte sich keine Neugier. Die Junge Welt sprach davon, nun würden gar die Grufties einberufen und einige Journalisten höhnten, der Volkssturm werde diesmal aber früh mobilisiert, ansonsten war Ruhe.

Wir raten allen Reservisten der neuen Art, sich schon mal um die Kriegsdienstverweigerung zu bemühen. Sonst kann es ihnen geschehen, dass sie künftig Gewehre und Spaten in die Hand gedrückt bekommen, um die Bundeswehreinsätze im Innern zu betreiben, die laut Grundgesetz noch immer verboten sind.