Das Extremismuskonzept

5. September 2013

Über eine Konstruktion und ihre Folgen – Von Grit Hanneforth

Mai-Juni 2013

Der Text wurde von der Autorin als Vortrag bei einen Fachgespräch der Grünen-Bundestagsfraktion zum Thema: »Nachhaltig Demokratie sichern – Wie weiter mit den Bundesprogrammen gegen Rechtsextremismus?« am 18. März 2013 in Berlin gehalten

Grit Hanneforth ist Geschäftsführerin vom Kulturbüro Sachsen e.V.

Ein zentraler Begriff in politischen Debatten ist der Begriff des Extremismus. Seine wissenschaftliche Legitimation erlangte er vor allem durch die Arbeiten der Politikwissenschaftler Uwe Backes und Eckhard Jesse, beide arbeiten in Sachsen.

Neben dem Versuch, eine wissenschaftliche Theorie zum Extremismusbegriff zu begründen, gilt der Begriff des Extremismus auch als ordnungspolitische Kategorie.

Seit 1974 findet er in den Verfassungsschutzberichten Verwendung und löste damit den Begriff des Radikalismus ab. Mit dem Begriff des Extremismus und besonders des Gegensatzpaares Rechts- und Linksextremismus werden dabei alle Formen einer Kritik an der Demokratie pauschal und undifferenziert zusammengefasst.

Der Rechts- und Linksextremismusansatz widerspricht den gesellschaftlichen Realitäten und ist im Alltag nicht abbildbar. Über die Beschreibung von gesellschaftlichen Rändern – des Rechts- und Linksextremismus – findet die Konstruktion einer Mitte statt, die per se, da die Demokratiefeindlichkeit in den Rändern dieses Modells wohnt, frei von Ausgrenzung und Demokratiefeindlichkeit per Definition ist. So dient das Extremismuskonzept in erster Linie dazu, Bestehendes zu sichern und eine politische Normalität zu konstruieren und so gleichzeitig gesellschaftliche Kräfte und Ideen, die nicht der Mitte dieses Definitionsraster zugeschrieben werden, als demokratiefeindlich zu de-legitimieren.

Seit das Extremismuskonzept sich anschickt, den wissenschaftlichen Raum zu erobern, gibt es auch verschiedene Kritiken:

Stöss und Butterwegge führen aus, dass die Gefahr der Gleichsetzung von Rechts- und Linksextremismus zu einer Bagatellisierung des Rechtsextremismus führt und damit die Gefahr droht, diesen zum gesellschaftlichen Randphänomen werden zu lassen.

Gero Neugebauer kritisiert, dass die Eindimensionalität der Begriffskonstruktion nicht mit der Komplexität von gesellschaftlichen Entwicklungen in Einklang zu bringen ist und so die Rechts-Links-Achse darüber hinwegtäuscht, dass antidemokratische Tendenzen in allen politischen Lagern bestehen und entstehen, wir Heitmeyer und Brähler/Decker mit Ihren Untersuchungen anschaulich nachweisen konnten.

Wippermann wiederum meint, dass der Extremismusbegriff allein ein Begriff staatlicher Ordnungsbehörden zur Legitimation ihrer Arbeit ist – und hier vor allem zur Legitimation des Verfassungsschutzes (VS) dient.

Jaschke bezieht sich in seiner Kritik auf eine Vernachlässigung der Ursachen von Rechtsextremismus. Durch die Ausgrenzung von Positionen und Diskursen, die in die Bereiche des Extremismus verwiesen werden und damit aus dem Bereich der freiheitlich-demokratischen Grundordnung fallen, wird aus dem Extremismusbegriff ein politischer Kampfbegriff, der demjenigen nutzt, der die Diskurshoheit besitzt.

Das Extremismuskonzept selbst bleibt in der Beschreibung von Gesellschaft, ihren Zusammenhängen, Entwicklungen und Problemlagen stumm. Schlimmer noch – im Extremismuskonzept finden Erkenntnisse empirischer Studien zu rechtsextremen Einstellungsmustern und ihrer Ausbreitung nicht nur keine Beachtung, sondern werden durch die Konstruktion des politischen Extremismus geradezu verdeckt. Ungleichwertigkeitsvorstellungen, die in allen Teilen der Gesellschaft verbreitet sind, finden im Extremismuskonzept keinen Platz, so dass die »demokratische Mitte«, die als frei von politischen Extremismus beschrieben wird, auch gleichzeitig als frei von Ungleichwertigkeitsvorstellungen gilt. Dass sie das nicht ist, wissen wir.

In tagespolitischen Positionierungen und Diskursen wird der Extremismusbegriff wieder und wieder dazu verwendet, politisch Positionen, die nicht in das durch ihn genormte Bild passen, zu diskreditieren und zu kriminalisieren. Damit wird der Extremismusbegriff in der Alltagspraxis zum strategischen Instrument in den Händen der Deutungsmächtigen. In Sachsen scheint das neben der Legitimation der Arbeit des VS und der Strukturierung von ordnungspolitischem Handeln (vor allem von Polizei und Staatsschutz) seine herausragendste Rolle zu sein – die Disziplinierung von Initiativen und Menschen, deren politische Positionen sich kritisch mit dem Handeln des Staates auseinandersetzen.

Mit dieser Disziplinierung über Diskreditierung als Linksextremisten erfolgt gleichzeitig ein Diskursausschluss. Wer mit dem Etikett Linksextremist – damit Demokratiefeind – beklebt ist, darf mit seiner Position nicht mehr am kommunalen Diskurs teilnehmen. Er ist ausgeschlossen.

Die öffentliche Benennung des Neonaziproblems und die öffentliche Benennung von mehr als 30 Übergriffen in den vergangenen Jahren in Limbach-Oberfrohna durch die jungen Menschen der »Sozialen und Politischen Bildungsvereinigung« wurde als linksextreme Position bewertet, da sie sich gegen Rechtsextremismus richtet.

Das Etikett »Linksextremist« kommt aus der Positionierung der jungen Menschen gegen Neonazis – nach Lesart der Kommune sind nur Linksextremisten öffentlich gegen Rechtsextremisten. Die jungen Menschen haben die Kommune für ihre jahrelange tatenlose Hinnahme der Übergriffe auf sie und später auch auf ihre Eltern und die Ignoranz des Neonaziproblems kritisiert. Die öffentliche Kommunikation dieses Problems war aus Sicht der Kommunalverwaltung imageschädigend und damit klar linksextrem. Diese Diskreditierungs- und Ausgrenzungsstrategie findet sich nicht nur in Limbach-Oberfrohna. Dass diese Stadt nach so vielen Jahren auf dem Weg ist, ein Problembewusstsein entwickelt und jetzt öffentlich viel Lob erfährt, ist ermutigend, aber vielleicht noch zu früh.

Die Folgen der Extremismuskonzeption zeigen sich aber noch an anderen Stellen: Seit dem Sommer 2001 gibt es Bundesprogramme gegen Rechtsextremismus, die in einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Kräften in allen Teilen der Gesellschaft und auf allen föderalen Ebenen entwickelt wurden. Diese Programme konnten nach 2006 verlängert und sogar entfristet werden. Im Zuge dieser Verlängerung und Entfristung haben sich allerdings die Rahmenbedingungen erheblich verschlechtert: Zum einen müssen sich die Projekte alle drei Jahre neu erfinden, weil nach der Interpretation des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Bundeshaushaltsordnung nur ein modellhaftes Agieren des Bundes mit Anregungsfunktion in die Länder zulässt. Zum anderen ist durch die intensive Einbeziehung der Länder die inhaltliche und fiskalische Steuerung der Programme zunehmend in staatliche Hände übergegangen. Zum Dritten ist die gleiche Fördersumme, die bis 2007 für sechs Bundesländer zur Verfügung stand, dann auf 16 Bundesländer verteilt worden. Das erschwert die Arbeit, beansprucht unnötige Ressourcen und lässt die notwendige Anerkennung schwinden.

Weiterhin ist der thematische Schwerpunkt von der Stärkung der zivilgesellschaftlichen Ansätze bei der Auseinandersetzung mit Neonazismus, Rassismus und anderen Formen der Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit verschoben worden in Richtung der Bekämpfung des politischen Extremismus – mit den beschriebenen Folgen. Mit dieser programmatischen Veränderung sind die Bundesprogramme einer Chimäre aufgesessen.

Die Bundesregierung hat ab 2007 die Programme inhaltlich mit der Zielstellung »Bekämpfung des politischen Extremismus« verbunden. Wie wir wissen, gibt es politischen Extremismus nur als wissenschaftliche Konstruktion und als ordnungspolitische Kategorisierung des Handelns von staatlichen Behörden.

Arbeitsansätze, die gegen politischen Extremismus wirken, gibt es nicht.

Wir können uns mit Neonazismus, Rassismus und Antisemitismus auseinandersetzen und wirksame Handlungsstrategien entwickeln, gegen politischen Extremismus gibt es keine Handlungsstrategien.

Dass die Programme gegen politischen Extremismus in ihren Programmzielen ungenau sind, hat irgendwann auch die Bundesregierung selbst bemerkt.

Sie hat ein Programmziel (Bekämpfung des politischen Extremismus) beschrieben, das so angelegt ist, dass sich auch Initiativen, die nach Lesart des Bundes die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen wollen, dort bewerben können. Die Bundesregierung hat versucht, diesen Webfehler im Programmdesign zu schließen, aber nicht durch eine Veränderung und Schärfung des Programmzieles, wie es sinnvoll gewesen wäre, sondern durch ein ordnungspolitisches Zusatzinstrument, das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die sogenannte Extremismusklausel.

Dieses Kontroll- und Absicherungsbedürfnis des Staates wurzelt im Extremismusbegriff. Aber nicht in der Angst von Naziinitiativen, die sich am Programm beteiligen wollen, sondern hier wird versucht, den staatsfernen Raum, – die Zivilgesellschaft – durch die Extremismusklausel unter Kontrolle zu bringen.

Mit dem abverlangten Bekenntnis versucht der Staat sich über Finanzmittel ein Durchgriffsrecht auf all jene zu sichern, die neben dem staatszentrierten Demokratieverständnis an partizipativen Strukturen arbeiten. Wer sich nicht bekennt – und sei es auch mit dem Verweis auf die mangelnde Verfassungskonformität dieser Klausel – muss zwingend zu einem der beiden extremen Ränder gehören. So einfach ist das.

Folgen sind juristische Auseinandersetzungen zur Extremismusklausel – zuerst im Bund. Das -Dresdner Verwaltungsgericht hat in erster Instanz die Verfassungswidrigkeit der Extremismusklausel festgestellt. Zu erwarten sind auch Klagen gegen die sächsische Variante der Extremismusklausel.

Aus der beschriebenen Kritik an der Extremismuskonzeption lassen sich wünschenswerte Rahmenbedingungen für die neuen Bundesprogramme ab 2014 ableiten:

1. Das Ziel muss über lange Zeiträume konstant sein und sich auf Demokratieentwicklung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe beziehen;

2. Zentrale Zielstellung ist die Auseinandersetzung mit Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit;

3. An der Komplexität der Problemlage gemessen, brauchen wir eine langfristige und dauerhafte Finanzierung aus Bundesmitteln;

4. Es müssen die zivilgesellschaftlichen Initiativen direkt und unmittelbar finanziert werden, um die Wirkungsmechanismen der Extremismuskonzeption durch Minimierung der föderalen Ebenen in der unmittelbarsten Finanzierung gering zu halten und damit der Verstaatlichung der Programme entgegen wirken;

5. Aber: Die Länder sollten in die inhaltliche Gestaltung der Programme eingebunden werden, es sollte inhaltliche Absprachen zwischen Bund und Ländern geben;

6. mehrjährige Bewilligungen sollen möglich sein;

7. Die Extremismusklausel muss angeschafft werden;

Und lasst but not least noch ein Satz zu einer anderen Chimäre: dem NPD-Verbot. Die Debatte – soll man die NPD verbieten oder nicht – kann und soll man führen. Sie ist aber mit Blick auf die angestrebte Wirkungsweise genauso wenig erfolgversprechend, wie die Bekämpfung des politischen Extremismus.

Beide, das NPD-Verbot und die Bekämpfung des politischen Extremismus gehen an den gesellschaftspolitischen Notwendigkeiten vorbei – sie wirken in der Praxis nicht. Beide kommen in ihrem Anspruch aus dem ordnungspolitischen Raum – bei der Extremismusbekämpfung geht es um Disziplinierung, Diskurshoheit und Ausgrenzung, beim NPD-Verbot geht es darum, den »starken Staat« und die wehrhafte Demokratie sichtbar zu machen.

Bei beiden Feldern hilft ein Umdenken – weg von der staatszentrierten und ordnungspolitischen Perspektive hin zur Perspektive der gelebten Demokratie.

Eine starke Zivilgesellschaft ist der beste Schutz vor Neonazismus, Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus und anderen Formen von Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Eine starke Zivilgesellschaft verweist auch die NPD auf ihre Plätze, das hat sie in den vergangenen 13 Jahren deutlich unter Beweis gestellt.

Die Stärkung der Zivilgesellschaft muss der Focus der Demokratieentwicklung in Deutschland in den kommenden Jahren sein – im Osten wie im Westen.