Eine Grundsatzaufgabe

geschrieben von P.C.Walther

5. September 2013

Mit Rechtsinterpretationen sind Neonazi-Umtriebe nicht zu verhindern

Juli-Aug. 2010

»Der Umstand, dass … Störungen der öffentlichen Sicherheit durch gewaltbereite linke Gegendemonstranten zu befürchten waren, hätte den zuständigen Behörden Anlass sein müssen, zuvörderst gegen die angekündigten Gegendemonstranten Maßnahmen zu ergreifen.«

Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12.05.2010 über die Verfassungswidrigkeit der polizeilichen Durchsuchung sämtlicher Teilnehmer einer von Neonazis anberaumten Versammlung wegen »mangelhafter Gefahrenprognose«

(1 BvR 2636/04)

Mit einer seiner jüngsten Entscheidungen ist das Bundesverfassungsgericht möglicher polizeilicher Willkür entgegengetreten: Die polizeiliche Vorkontrolle, d.h. Durchsuchung der Teilnehmer einer Demonstration ist, so das Gericht, nicht statthaft, wenn sie nicht mit konkreten Anhaltspunkten für eine von der Versammlung selbst ausgehenden Gefahr begründet werden kann. Eine allgemeine Gefährdungsannahme genüge nicht.

Bravo! möchte man da sagen. Dann aber muss man feststellen, dass der Karlsruher Spruch zu Gunsten von Neonazis erging. Diese hatten sich über polizeiliche Vorkontrollen beschwert.

Mag es auch richtig sein, die Ausübung des Demonstrationsrechts nicht der Polizei zu überlassen – zumal solche Maßnahmen nicht selten gerade gegenüber Nazigegnern oder linken Demonstranten angewendet werden -, so bleibt doch das negative Ergebnis, dass vom Bundesverfassungsgericht wieder einmal die Demonstrationsfreiheit für Neonazis betont wurde.

So lässt sich Neonazismus nicht bekämpfen! Es muss sich endlich die Einsicht durchsetzen, dass Feinde der Demokratie und des menschlichen Zusammenlebens, wie es Nazis nun einmal sind, nicht die Freiheit haben dürfen, für ihre menschenfeindlichen Ziele auch noch aufzumarschieren.

Es bleibt bei der durch die Naziherrschaft tausendfach bestätigten Feststellung: Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen.

Hier geht es also nicht um Interpretationen des Versammlungsrechts. Vielmehr lautet die grundsätzliche Aufgabe, das Faschismusverbot, das unserer Verfassung zugrunde liegt, endlich durchzusetzen – u.a. mit dem Verbot neofaschistischer Parteien und Organisationen. Dann können Nazis zumindest in organisierter Form kein Demonstrationsrecht mehr für sich in Anspruch nehmen.