Fürsorge und Nachsorge

geschrieben von Ernst Antoni

5. September 2013

Einige meinen, dass es mit einem NPD-Verbot nicht so arg eilig sei

Mai-Juni 2012

»Der Abzug der V-Leute aus der NPD, der ja nun im Gang ist, bereitet der Zulässigkeit des neuen Verbotsantrags den Weg. Seinerzeit mussten wir das Verfahren wegen Unzulässigkeit einstellen.« So der frühere Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Winfried Hassemer, der das erste gescheiterte Verbotsverfahren geleitet hatte, zur Süddeutschen Zeitung.

Ohne auf dieses am 22. März veröffentlichte Interview direkt Bezug zu nehmen, formulierte Tags darauf ein Autor der Frankfurter Allgemeinen Zeitung viele Bedenken zum V-Leute-Abzug. Nach einem Lob für Unionspolitiker, die vor einem zu schnellen Vorgehen gewarnt und besondere Sorgfalt angemahnt hätten, schreibt er: »Man könnte sagen, die Skeptiker gegen ein neues Verbotsverfahren versuchten energisch, aber möglichst unauffällig, den nach Karlsruhe rollenden Zug zu bremsen.«

Schließlich seien »die Informanten des Verfassungsschutzes keine Lichtlein, die man, wie der gängige Sprachgebrauch es nahelegt, umstandslos ‚abschalten‘ kann.« Der FAZ-Autor verweist auf VS-Gesetz und »Verordnungen« und schlussfolgert: »Auch, wenn es sich bei diesen Leuten um Rechtsextreme handelt, die einerseits neonazistischem Gedankengut anhängen mögen, andererseits aber bereit sind, gegen Geld und andere Vergünstigungen ihre Nazikameraden zu verraten, so genießen sie doch die Fürsorgepflicht des Staates.« Und weiter: »Das einschlägige Handbuch des Verfassungsschutzes rät ausdrücklich, dem Schutz der Quelle prozessorales Interesse unterzuordnen«. Kritisiert wird »der SPD-Politiker Oppermann«, der »zur Eile drängt, seit ihm bewusst geworden ist, es könne ungünstig aussehen, im Bundestagswahljahr 2013 eine missliebige Partei von der Mitwirkung auszuschließen«. Eine »missliebige Partei« voller V-Leute. Für- und Nachsorge scheint manchen schon jetzt dringlich.