Hü oder Hott oder was?

geschrieben von Ernst Antoni

5. September 2013

Manchen »Ordnungspolitikern« kommt die NPD gerade recht

Mai-Juni 2008

Naziaufmarsch ein Verbot der NPD gefordert. Weiß das sein Innenminister? Der nämlich stand unlängst fest in der Front der unionsregierten Bundesländer, die am für die demokratische Öffentlichkeit weder durchschau- noch kontrollierbaren V-Leute-Geflecht in der NPD festhalten und damit ein neues Verbotsverfahren verhindern.

In den meisten Medien wurde die Entscheidung der Länderminister, die sich mit der Haltung des Bundesinnenministers deckt, recht unkritisch reflektiert. Auffallend war auch, dass in den Berichten über die Forderung nach einer Wiederaufnahme des NPD-Verbotsverfahrens meist auf Kurt Beck und die SPD verwiesen wurde und ab und zu noch auf Stellungnahmen aus dem Zentralrat der Juden. Unsere Kampagne »nonpd NPD-Verbot jetzt!« mit ihren über 175.000 Unterstützerinnen und Unterstützern dagegen fand kaum Erwähnung, ebenso wenig wie einschlägige Beschlüsse großer Gewerkschaften.

Klare Worte zur Sache allerdings fand Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung als liberaler Jurist und Journalist gewiss kein leichtfertiger Befürworter von Parteiverboten. »Wenn es stimmt«, schrieb er, »dass die NPD nicht nur braunem Gedankengut, sondern auch braunen Straftaten Heimstatt bietet, wenn sie Animationsraum ist für Gewalt dann ist ein Verbot der NPD ein Akt der Nothilfe für die Opfer dieser Gewalt. … Wenn sich acht unionsregierte Bundesländer gleichwohl weigern, ihre Erkenntnisse für ein Verbotsverfahren in Karlsruhe zur Verfügung zu stellen, ist das ein gemeines, gefährliches, ein sträfliches Unterlassen verweigerter Opferschutz.« (SZ, 3. 4. 2008)

Während Beckstein jetzt auf einmal Hü (und seine Regierung Hott) sagt, passiert im Freistaat noch ganz anderes. Mit der Begründung, damit Naziaufmärsche verhindern zu wollen, wurde der Entwurf für ein neues bayerisches Versammlungsgesetz vorgestellt. Ein Blick in das Dokument lehrt jedoch, dass hier Grundrechte empfindlich eingeschränkt und teilweise ganz ausgehebelt werden sollen.

Bayern macht da gerade den Vorreiter; ähnliche Vorstöße gibt es in Folge der Föderalismusreform auch in anderen Ländern. Der Verdacht drängt sich auf, dass manchen »Ordnungspolitikern« die NPD und andere Neofaschisten für solche Maßnahmen durchaus willkommen sind. Als Drohkulisse für die Rechtfertigung von Angriffen auf bisher in Verfassungen garantierte Versammlungsrechte aller Bürgerinnen und Bürger.